Danke sehr. Im Kündigungssschreiben steht lediglich in schriftlicher Form in einem kurzen knappen Satz Kündigung wegen Eigenbedarf, aber nicht weiter warum. Das Warum wurde mir mündlich erklärt. Mietzeit über 5 Jahre, daher Kündigungsfrist 6 Monate, steht auch drin. Wie lange hat man Zeit ,der Kündigung zu widersprechen?
Härtefall, nach §574, da steht:
(1) 1Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Dies gilt nicht, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.
Frage: welcher Grund wäre eine außerordentliche fristlose Kündigung?
"Unter Würdigung berechtigter Interessen des Vermieters" - was wird höher bewertet? Die Notlage des Mieters wegen Härtefall /Gesundheit/ Schwerbehinderung/ Kind usw. oder das berechtigte Interesse des Vermieters? Was bedeutet berechtigtes Interesse des Vermieters, was ist das zum Beispiel? Wenn zb der Vermieter seine Tochter im Haus für Pflege und Betreuung braucht, und die Tochter will nicht in der großen Wohnung des Vermieters mitwohnen, sondern eine eigene Wohnung im Haus haben - wird das nicht höher bewertet als der Härtefall des Mieters?
(2) Eine Härte liegt auch vor, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.
Trifft zu, äußerst erschwert, stark eingeschränkt, so gut wie unmöglich wegen den gesundheitlichen Einschränkungen - es sei denn es passiert ein Wunder
(3) Bei der Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters werden nur die in dem Kündigungsschreiben nach § 573 Abs. 3 angegebenen Gründe berücksichtigt, außer wenn die Gründe nachträglich entstanden sind.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.