Zeitmietvertrag der alle zwei Jahre verlängert werden muss

  • Hallo, ich bin neu hier im Forum, bin allerdings auf anderen Foren unterwegs.

    Bin ehrenamtlicher Helfer kenne mich auch etwas aus und suche Hilfe für meine Nachbarn.

    Vor etwas mehr als 6 Jahren bin ich hier in eine WEG gezogen. 7 Parteien. Direkte Nachbarn: 2 Erwachsene ein Kind U16 Einzug 2009

    Ganz ausholen wollte ich gleich zu Beginn nicht. Das würde wohl den Rahmen sprengen.

    Kurz und knapp so gut es geht.

    Die Vermieterin der Wohnung meiner Nachbarn ist ein ziemliches **** [Bitte sachlich bleiben]. (Dazu sicher bald mehr Threads)
    Sie verlangt von meinem Nachbarn alle 2 Jahre einen neuen Mietvertrag. Da ich mich wie oben schon erwähnt, etwas auskenne wußte ich, dass hier etwas nicht stimmt.
    So kam es nun, dass mein Nachbarn diesen Vertrag im Dezember 2018 nicht länger unterschreiben wollte. Es gab davor schon etlich Terror.
    Am 26.12.2018 klingelte es an der Tür. Die SMS kam sofort "Sie ist da".
    Ich ging an den Türspion und konnte die Unterhaltung hören.
    Nachbarn: "Nein wir werden keinen weiteren Mietvertrag unterschreiben der alte behält seine Gültigkeit"
    Vermieterin: "Also entweder sie kommen nun runter in meine Wohnung und unterschreiben den neuen Mietvertrag oder wir räumen die Wohnung bis Anfang Januar

    Diskutieren werden wir nicht. Sie haben im alten Mietvertrag unterschrieben das sie nach 2 Jahren gehen müssen. Entweder so oder so."

    Es wurde dann noch lauter. Aber im Grunde ging es nur darum meine Nachbarin zur Unterschrift in die Wohnung der Vermieterin zu bringen um noch mehr Druck auszuüben.
    Tatsächlich ging sie mit und unterschrieb schon wieder einen Mietvertrag incl einer saftigen Mieterhöhung.
    Kurz darauf Kriesentreffen in der Wohnung meiner Nachbarn. Frau sichtlich am ende. Zu 3t haben sie sie zur Unterschrift genötigt. Sie will die Wohnung nicht verlieren. Hatte Angst im Januar ausziehen zu müssen und das alles in kürzester Zeit. Es folgte die Unterschrift.

    Ich sagte, sie müssen sich endlich einen Anwalt nehmen. Jetzt nochmal 1,5 Jahre Terror später war es endlich soweit. Es wurde 2009 schon eine Rechtsschutzversicherung (Miete) abgeschlossen.
    Ärgert mich natürlich dass nicht schon viel früher reagiert wurde.

    Vor ein Paar Tagen das Gespräch mit einem ziemlich zerstreuten Anwalt (Mein Nachbarin wollte das ich sie begleite).
    Der Fall wurde wie hier geschildert.

    "Antwort Anwalt: Kann man nix machen. Wurde ja freiwillig unterschrieben."
    Auf den Einwand von mir das ich mitbekommen habe, dass man hier sagte, "Räumung bis Januar ohne Unterschrift".
    Antwort Anwalt: Die Vermieterin hat keinen Plan von recht und Ordnung. Vor Gericht wird sie eben das auch so sagen. Wird im Sand verlaufen. Mitvertrag auf Zeit ist so nicht rechtens. Unterschreiben sie das einfach nie wieder.

    Frage von mir: Kann man wirklich nichts mehr tun? Anzeige Nötigung/Erpressung würde zu nichts führen? Im Dezember 2020 wäre der nächste Vertrag fällig :huh: Sowas kann doch nicht ungestraft bleiben;(

  • Sowas kann doch nicht ungestraft bleiben

    Im Mietrecht werden keine Strafen verhängt, wie es im Strafrecht üblich ist. Handel, wie vom Anwalt vorgeschlagen, unterschreibe nicht, denn das,was sich die Vermieterin ausdenkt ist mit gültigem Mietrecht nicht vereinbar.

  • Frage von mir: Kann man wirklich nichts mehr tun?

    Nunja, man könnte zu einem anderen Anwalt gehen, der Ahnung von Mietrecht hat!

    Der Vermieterin sind vermutlich noch die Gesetze von früher in Erinnerung, da waren solche Kettenverträge möglich. Aber mit der Mietrechtsreform zum 1.9.2001 hat sich das geändert. Bei Neuverträgen, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden (Laut deiner Info soll es ja 2009 gewesen sein), ist so eine Kettenvereinbarung unwirksam und der Mietevertrag ist kraft Gesetz unbefristet. Dies begründet sich durch §575 Abs. 4 BGB.

  • Nunja, man könnte zu einem anderen Anwalt gehen, der Ahnung von Mietrecht hat!

    Im Ergebnis wird das aber nichts ändern. Sobald der Vertrag unterschrieben ist, gilt der erstmal, soweit keine anderen Nichtigkeitsgründe greifen, etwa Mietpreisbremse oder ähnliches. Es bleibt also beim Rat, dass man sowas nicht erneut unterschreiben dürfte.

    Selbst wenn das eine Drohung wäre, welche zur Anfechtung berechtigten würde, so ist die Anfechtungsfrist abgelaufen.

    Anzeige Nötigung/Erpressung würde zu nichts führen?

    Wahrscheinlich würde es dazu führen, dass die Mieterin noch mehr Probleme bekommt und ein Anwalt gute Kündigungsgründe findet, gegen die man sich erstmal wieder wehren müsste. Daher könnte es vllt zu einem Strafbefehl oder Urteil kommen, aber das lässt sich hier kaum erahnen, aber viel bringt das nicht.

  • Nun das ist ja jetzt klar.

    Solche Vertragsgestaltungen sind mit dem Mietrecht nicht vereinbar. Also nicht weiter unterschreiben! Dann bleibt der alte Mietvertrag gültig. Die Mitgliedschaft im Mieterbund würde (wenn ich das richtig weiss) eine Rechtsberatung incl. Rechtsschutzversicherung für Mietrecht einschließen und wäre in diesem Fall (weiterer Ärger ist zu erwarten) empfehlenswert und preiswert (unter 70€ bei uns).

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