Einzugstermin Nachmieter

  • Hallo ihr lieben,

    Ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 01.10. gekündigt, mein Vermieter hat einen Nachmieter gesucht und auch ziemlich schnell gefunden. Auf mehrmalige Nachfrage wann der Nachmieter einziehen würde damit ich mich richten kann, habe ich die Antwort bekommen:" ich glaube sie kann schon im September." Meine Antwort war darauf:" super, dann passt das mit meiner neuen Wohnung." Er:"ob, dann sage ich ihr Bescheid das sie zum ersten September in die Wohnung kann. Sie sagte sie ist da flexibel. " soo...danach bin ich gegangen und dachte sie zieht am 01.09. ein. Gestern kam die Nachricht das die nachmieterin zum 15.09. Einzieht. Auf meine Nachfrage hin ob das jetzt bedeuten soll, dass ich noch den halben Monat zahlen soll kam dann " natürlich" ich hätte ja den Vertrag bis 01.10.

    Vllt kann mir jemand von euch helfen und mir sagen ob er das wirklich so einfach und vor allem so kurzfristig machen kann, obwohl ich ja die zudage hatte das sie ab 01.09. Rein geht.

    Danke im vorraus:)

  • Da dein Mietvertrag am 30.09. endet, musst du auch bis dahin Miete bezahlen, aber durch den Einzug der Nachmieterin nur noch einen halben Monat September.Solltest du noch einmal in solch eine Situation geraten, dann nur noch schriftlich verfahren, quasi einen Aufhebungsvertrag abschließen.

  • Hatte mal ein ähnliches Problem wie du, Obsti. Musste für mein WG-Zimmer noch bis offiziell 31.12. Miete zahlen, hatte dann eine mündliche Absprache mit dem Nachmieter, der schon zum 1.12. reinwollte. Kurz vorher hat er es sich anders überlegt und das Einzugsdatum auf den 15.12. gelegt, sodass ich den halben Monat doppelt Miete zahlen musste... daher immer einen schriftlichen Aufhebungsvertrag o.ä abschließen!

  • Grundsätzlich ist keine besondere Form vorgeschrieben. Mündlich, WhatsApp etc ist also möglich. Wenn du allerdings keine entscheidende Nachricht verschwiegen hast, sehe ich hier nicht im Ansatz einen Aufhebungsvertrag. Dein Mietverhältnis wird nicht einmal erwähnt. Der Vermieter wollte dem Nachmieter lediglich etwas anbieten.

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