Nebenkostenabrechnung - Vermieter stellt sich stur - Größe der Wohnung fehlt

  • Ein Hallo in die Runde.

    Ich möchte mich nur absichern.

    Seit einiger Zeit schreibe ich mit meinem Vermieter hin und her. Langsam wird es nervig.

    Seit 2018 gibt es in unserem Haus eine neue Ferienwohnung.

    Die Nebenkostenabrechnung ist aber für 3 Parteien geschrieben, also Gesamtkosten einfach durch 3.

    Die Heizkosten durch 2. Ich Teile mit meiner Nachbarin eine Heizung.

    Im Mietvertrag ist nichts über den Verteilerschlüssel geschrieben.

    Ich habe schon einige Male angemahnt, dass diese berichtigt werden soll und die Ferienwohnung eingerechnet werden soll.

    Seit dem bekomme ich Mahnungen , wegen der Nachzahlung.


    2019 waren dann gar keine Gesamtkosten, sondern nur meine Wohnung.

    Es kam ein Schreiben mit dem Hinweis, dass die Ferienwohnung bereits rausgerechnet sei.Die Kosten haben sich aber nicht verringert und die Wohnung tauchte auch nicht auf.Das kam mit komisch vor. Ich wollte Einsicht in die Rechnungen. Jetzt kam ein Brief, dass andere Schreiben nicht angekommen seien.

    Ich habe nun nochmals geschrieben, dass ich jetzt Ordnung reinbringen.

    Ich habe die von 2018 als formell falsch erklärt und nicht mehr gefordert werden kann und ich die für 2019 berichtigt haben möchte, dann Belegeinsicht und ich dann evtl. die Nachzahlung begleiche.

    Ist das richtig so?

    Der Verteilerschlüssel 3,bzw 2 ist auch falsch?Bei Heizung Verbrauchsabhängig?

    z.B. Versicherung, Steuern, Oberflächenabwasser,Gemeinschaftsstrom und Gartenarbeit muss doch durch Quadratmeter gerechnet werden? Können die Kosten für Hausmeisterarbeiten durch die Ferienwohnung erhöht werden und Gartenarbeit.

    Meine Wohnung 60 Quadratmeter, Vermieter etwas über 120.


    Wenn ich Belegeinsicht nehme muss der Vermieter die Quadratmeter der anderen Wohnungen bekannt geben?


    Auf das Ganze hin und her kam dann eine Mieterhöhung mit der Begründung, dass ich ja schon lange in der Wohnung bin und nie die Miete erhöht wurde. Zugestellt 1Juni, zum 1. Juli.

    Diese kann ich ignorieren, weil keine Begründung, kein Hinweis auf Zustimmung und Frist falsch?

    Sehe ich das richtig?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • Sehe ich das richtig?

    Im Großen und Ganzen ja. Aber bei all den Problemen, die du mit deinem Vermieter hast, kann ein Forum keine wirkliche Hilfe sein. Hier solltest du unbedingt Experten vor Ort einspannen. Das sollte ein Anwalt für Mietrecht oder der örtliche Mieterverein sein. Die gehen auch wenn nötig mit dir vor Gericht. Aber meist ist das nicht nötig, denn wenn dein Vermieter einen Brief eines Anwalts im Briefkasten hat, wird sich sein Verhalten bestimmt ändern.

  • ie Heizkosten durch 2. Ich Teile mit meiner Nachbarin eine Heizung.

    Wenn nur du und die Nachbarin an der Heizung angeschlossen sind und die Ferienwohnung nicht, dann ist es in Ordnung, wenn ihr beide euch die Kosten teilen müsst. Allerdings nicht zu gleichen Teilen, sondern entsprechend der Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig.

    Jetzt kam ein Brief, dass andere Schreiben nicht angekommen seien

    Dann künftig alles per Einwurfeinschreiben schicken oder mit einem Zeugen persönlich einwerfen.

    dann Belegeinsicht und ich dann evtl. die Nachzahlung begleiche.

    Ene Belegeinsicht muss der Vermieter ermöglichen. Andernfalls steht ihm keine Nachzahlung zu.

    Diese kann ich ignorieren, weil keine Begründung, kein Hinweis auf Zustimmung und Frist falsch?

    Ob du deine Mieterhöhung ignorieren kannst weiß ich nicht, aber eine Mieterhöhung muss ordentlich begründet sein im Sinne des Gesetzes.

  • Seit einiger Zeit "boxe" ich mich mit meinen Vermieter.

    Angefangen hat es letztes Jahr. Da wir seit 2018 eine Ferienwohnung zusätzlich haben kam es mir komisch vor, dass sich nix verändert hatte in den Summen. Nach 10 Jahren habe ich mir dann die Betriebskostenabrechnung GENAUER angeschaut. Davor lief es immer nach "Treu und Glauben". Die Abrechnungen sahen immer so aus, dass nur mein Anteil aufgelistet war und da fing das Unheil an.

    Nachdem ich eine formell richtige Abrechnung verlangte wurde diese einfach stumpf durch 3 geteilt. Der Mietvertrag sagt aber nix, also muß es nach qm sein, dann habe ich sie noch einmal bemängelt und da wurde dann eine falsche Gesamtfläche angegeben,diese hatte ich dann auch bemängelt und es wurde eine Fläche angegeben die nicht stimmen kann. Es fehlen um die 30qm. Das Haus ist also in der unteren Etage 30qm kleiner als die Obere, ein absolutes statisches Wunder.

    Nachdem ich um eine plausible Erklärung gebeten habe kamen dann Aussagen wie...

    "Der Hadtraum ist nicht ständig vermietet und wird somit nur mit 10qm angerechnet. Lagerräume und Baustellen gehören nicht zur Gesamtfläche " usw. Die untere Etage wird nur vom Vermieter genutzt und es befindet sich dort nur seine Wohnung und die Ferienwohnung,bkeine Lagerräume außerhalb seiner Wohnung und ob irgendwelche Räume IN SEINER WOHNUNG Baustelle sind, oder nicht ist mir auch relativ egal.

    Ich vermute, dass die Ferienwohnung ohne Nutzungsänderung entstanden ist.

    Nun habe ich die Abrechnung für dieses Jahr bekommen und da fehlt wieder die Gesamtfläche und die Fläche meiner Wohnung.

    Wie könnte man nun weiter reagieren?Sehe ich es richtig, dass für eine formell richtige Abrechnung die Angabe der Gesamtfläche wichtig ist, oder reicht der Umlageschlüssel Fläche?

    Ich kann ja so nicht nachrechnen. Ich brauche ja die Gesamtfläche.

    Auch haben wir keine eigenen Zähler fpr die Heizung. Da würde ich stumpf 15%abziehen?

    Lieben Dank für Eure Hilfe.

  • und da fehlt wieder die Gesamtfläche und die Fläche meiner Wohnung.

    Die Flächen müssen in der Abrechnung angegeben sein. Andernfalls kann man die Abrechnung nicht rechnerisch überprüfen, was aber Voraussetzung für eine formell korrekte Abrechnung ist. Außerem müssen die Einzelpositionen benannt sein, sodass man prüfen kann, ob nur umlagefähige Positionen genannt sind.

    uch haben wir keine eigenen Zähler für die Heizung. Da würde ich stumpf 15%abziehen?

    Das lässt sich nicht pauschal beantworten, weil die Heizkostenverordnung einige Ausnahmen aufführt, in denen nicht verbrauchsabhängig gerechnet werden muss. Nur wenn keine der Ausnahmen für das Haus zutrifft, kommt der 15% Abzug in Betracht.

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