Hallo,
wenn in einem Briefkastenschloss ein unbekannter Fremdkörper steckt (eingebracht von einem Unbekannten), sodass es nicht mehr zu öffnen ist, wer muss sich dann um die Reparatur oder den Austausch des Schlosses kümmern und es bezahlen? Mieter oder Vermieter?
Den Mieter trifft hier ja keine "Schuld".
Danke und Grüße
P.