Naja, normalerweise würde das unter die Kleinreparaturklausel fallen, glaube ich – zumindest bei normaler Abnutzung/Verschleiss z.B. des Schlosses etc.
Bei höherer Gewalt, etwa durch Blitzeinschlag, würde wohl der Vermieter zuständig sein bzw dessen Versicherung.
Im beschriebenen Fall entstand der Schaden jedoch durch einen unbekannten Dritten.