Beiträge von Peterle

    Naja, normalerweise würde das unter die Kleinreparaturklausel fallen, glaube ich – zumindest bei normaler Abnutzung/Verschleiss z.B. des Schlosses etc.

    Bei höherer Gewalt, etwa durch Blitzeinschlag, würde wohl der Vermieter zuständig sein bzw dessen Versicherung.

    Im beschriebenen Fall entstand der Schaden jedoch durch einen unbekannten Dritten.

    Nein, den Vermieter trifft ebenfalls keine Schuld. Deshalb ja die Unklarheit und deshalb die Frage: Wenn keiner Schuld hat und auch keine natürliche Abnutzung o.ä. vorliegt - wer muss sich dann kümmern und zahlen? (Für: "Der Vermieter" würde meines Erachtens sprechen, dass es sich um sein Eigentum handelt, das instand zu halten ist)

    Hallo,
    wenn in einem Briefkastenschloss ein unbekannter Fremdkörper steckt (eingebracht von einem Unbekannten), sodass es nicht mehr zu öffnen ist, wer muss sich dann um die Reparatur oder den Austausch des Schlosses kümmern und es bezahlen? Mieter oder Vermieter?

    Den Mieter trifft hier ja keine "Schuld".


    Danke und Grüße
    P.

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