Hallo zusammen,
mein Fall ist leider immer noch nicht gelöst, aber es gibt auch immer neue Dinge, die nicht plausibel sind.
1. Frage
In der Messdienstleister Abrechnung gibt es den Punkt "weitere Heizungsbetriebskosten" der mit Wert 385 Euro beziffert ist. Wer legt diese Kosten fest oder werden die pauschal von den Gesamtkosten Heizungsanlage (5093 Euro) ermittelt?
In diesen Kosten müsste eigentlich auch der Betriebsstrom enthalten sein, eine Zuordnung zum Allgemeinstrom ist unzulässig laut einem Urteil aus 2016.
Der Vermieter meint, dass die Kosten für den Allgemeinstrom (haben hier 500 Euro für das Haus pro Jahr) auch die Kosten für den Betriebsstrom enthalten, es gibt aber keinen separaten Zähler. Der Allgemeinstrom wird einfach durch 4 Haushalte geteilt.
Wird hier evtl doppelt abgerechnet, da der Messdienstleister ja evtl schon einen Wert in der Abrechnung hat?
Wie verhält es sich mit dem Schornsteinfeger? Der gehört doch auch in die Heizungsbetriebskosten, oder? Uns wird er als extra Position in der Abrechnung aufgeführt.
2. Frage
Bei dem Wechsel von Gas auf Öl befanden sich noch ca 300 Liter Öl im Tank. Dieses ist immer noch drin und muss noch verkauft werden. Da mir der Öl Kauf mit der Abrechnung in Rechnung gestellt wird, muss der Verkauf doch ebenfalls berücksichtigt werden, oder?
Danke für eure Einschätzung
LG