Hallo,
ich habe 10 Jahre in einer Mietwohnung gewohnt und nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen. Habe ich da noch einen Anspruch drauf?
Viele Grüße
Michael
Hallo,
ich habe 10 Jahre in einer Mietwohnung gewohnt und nie eine Nebenkostenabrechnung bekommen. Habe ich da noch einen Anspruch drauf?
Viele Grüße
Michael
Das kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen und weitere Umstände an.
Sind im Mietvertrag Vorauszahlungen und eine Abrechnung vereinbart?
Hallo, ja es sind 100 Euro Vorauszahlungen vereinbart. Ich war gestern auch schon bei einem Anwalt. Dieser sagte mir aber ich könnte max die letzten 3 Jahre einfordern. Mein Vermieter ist doch aber dazu verpflichtet oder nicht?
Mein Vermieter ist doch aber dazu verpflichtet oder nicht?
Ja klar, aber was nützt es dir, wenn die Verjährung greift? Wann bist du denn ausgezogen?
Hallo, ja es sind 100 Euro Vorauszahlungen vereinbart. Ich war gestern auch schon bei einem Anwalt. Dieser sagte mir aber ich könnte max die letzten 3 Jahre einfordern. Mein Vermieter ist doch aber dazu verpflichtet oder nicht?
Wenn es so vereinbart ist, ist er dazu verpflichtet. Es gilt aber, wie dein Anwalt gesagt hat, die gesetzliche Verjährungsfrist. Innerhalb dieser Zeit hast du die Möglichkeit, die Abrechnungen gerichtlich einzufordern.
Ja klar, aber was nützt es dir, wenn die Verjährung greift? Wann bist du denn ausgezogen?
Zu Ende Juni
Ich hatte auch das gefunden. Daraus lese ich, daß die Verjährung nicht greift. Bin ein bißchen durcheinander ?
Verjährungsfrist und Abrechnungsfrist
Zu unterscheiden ist die Verjährungsfrist (§ 195 BGB) von der Abrechnungsfrist (556 Absatz 3 BGB). Wer Wohnraum vermietet und sich einen monatlichen Betriebskostenvorschuss bezahlen lässt, ist zur Betriebskostenabrechnung verpflichtet (§ 556 Absatz 3 BGB). Der Abrechnungszeitrum umfasst 12 Monate, anschließend hat der Vermieter 12 Monate Zeit, die Betriebskostenabrechnung zu erstellen und zuzustellen. Nun denkt ein Vermieter vielleicht, ich bin spät dran und erstelle einfach keine Abrechnung, die Ansprüche des Mieters sind nach drei Jahren verjährt. Doch Abrechnungsfrist und Verjährungsfrist sind zweierlei. Weil noch keine Abrechnung vorliegt, läuft auch keine Verjährungsfrist. Die Verjährung beginnt, wenn die Abrechnungsfrist durch Zustellung der Abrechnung beendet wird.
Hoffe so ist das in Ordnung mit der Quellenangabe.
Nein, keine Screenshot von anderen Webseiten und Zitatfunktion
nutzen
Ich musste leider dein Bild löschen, da es sich offensichtlich um einen Screenshot einer anderen Webseite handelt, jedoch ohne Quellenangabe, woher der Inhalt stammt. Bitte zukünftig auf korrekte Darstellung gemäß Forenregeln achten.
Es ist nicht nachvollziehbar, wie der Autor dieses Textes zu seiner Aussage kommt, ich kann mangels Quelle den Zusammenhang nicht nachvollziehen. Außerdem findet man im Internet allerdings auch viele falsche Angaben. Ob das hier der Fall ist oder ob nur der Zusammenhang hier fehlt, in dem die Aussage richtig ist, ist nicht zu beurteilen.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Abrechnung erstmals gerichtlich hätte eingefordert werden können, d.h. nach dem Ende der 12- Monatsfrist nach Ende des Abrechnungszeitraums. Ab dann hast du 3 Jahre Zeit. Alle Abrechnungen kannst du also nicht mehr einfordern, aber doch einige.
Ich kann jedoch nur raten, dies nicht im Alleingang zu machen, sondern nur mit Hilfe eines Anwalts.
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