Untervermietung an Freundin und Kinder, ab Bezug.

  • Ich möchte mit meiner Freundin (Harz4 Empfängerin) und ihren Kindern räumlich zusammen ziehen.

    Wir sind nicht verheiratet und ich bin nicht bereit Finanziell für die aufzukommen, darum würden wir der ARGE einen Untermietvertrag präsentieren,

    um ihre anteiligen Kosten am Mietobjekt zu definieren. Seitens der ARGE ist dies bereits geklärt und kein Problem.

    Nun zu meiner Frage: Muss ich den Vermieter über diese Untervermietung informieren, wenn bei Vertragsabschluss bereits darüber informiert ist, dass meine Freundin und die Kinder mit einziehen? Es wäre somit ja keine Vermietung an dritte, nur ein finanzielles Arrangement mit der ARGE.


    Warum das Ganze? Das Wort Harz4 und Untervermietung schreckt leider viele Vermieter ab. Die Chance ein Haus zu mieten steigt nicht gerade, bei der Nutzung dieser zwei Worte.

    Wir haben diese Erfahrung leider schon häufiger gemacht und sofern rechtens, würden wir diesen Aspekt, welcher für den Vermieter eigentlich irrelevant sein sollte gerne erst auf Nachfrage beantworten, anstatt die Sätze damit zu beginnen.

  • Hallo,

    für den Vermieter spielt es keine Rolle, ob deine Frundin kostenlos einzieht oder ein Untermietverhältnis besteht. In beiden Fällen muss er informiert sein oder es genehmigen. Wenn das bereits bei deinem Einzug geklärt wurde und du das im Streitfall auch nachweisen könntest, dann ist das erledigt.

    Wenn ich offen sein darf wundere ich mich etwas, dass die ARGE dem so zugestimmt hat. Wäre jedenfalls keineswegs üblich. Doch wenn deine Freundin dies mit dem Amt schon abgeklärt hat, dann ist es ja okay.Hauptsache, sie gibt alles wahrheitsgemäß an, denn Sozialbetrug ist alles andere als eine Lapalie.

    Denk bitte auch daran, die Einnahmen in deiner Steuererklärung anzugeben. Und diese Mieteinnahmen zählen voll als Einkünfte, ohne dass du Ausgaben absetzen kannst, denn die Finanzgerichte akzeptieren die Lebenspartnerin im eigenen Haushalt nicht als Untermietverhältnis.

  • Hallo!

    Als Ergänzung zu Fruggel noch Folgendes, denn das könnte Folgen haben.

    Ein ALG II Leistungsberechtigter muss vor einem Umzug die Kostenzusage

    des Jobcenters einholen und muss die Angemessenheit für die

    Kosten der Unterkunft in der Region beachten. § 22 Abs. 4 SGB II

    Wie schon geschrieben, akzeptiert das Jobcenter in dem Fall keine Untermietverträge

    Der Hauptmietvertrag muss beim Jobcenter vorgelegt werden. Gegebenenfalls

    fordert das Jobcenter eine Vermieterbescheinigung.

    Es wäre somit ja keine Vermietung an dritte, nur ein finanzielles Arrangement mit der ARGE.

    Mit Verlaub, entschuldige bitte, aber bei Sozialleistungen gibt es kein

    "finanzielles Arrangement". Denn Sozialleistungen werden nur

    bei Bedürftigkeit gewährt und diese ist nachzuweisen. § 9 SGB II

    Wir sind nicht verheiratet und ich bin nicht bereit Finanziell für die aufzukommen,

    Die Behauptung alleine reicht nicht aus. Ihr werdet als Einstehgemeinschaft/

    Bedarfsgemeinschaft eingestuft und du müsstest das widerlegen im

    Zweifelsfall. Nach einem Jahr Zusammenleben würdet ihr automatisch als

    Bedarfsgemeinschaft eingestuft, falls dir zum jetzigen Zeitpunkt eine Widerlegung

    gelingen würde. § 7 Abs. 4 (3a) SGB II

    Muss ich den Vermieter über diese Untervermietung informieren, wenn bei Vertragsabschluss bereits darüber informiert ist, dass meine Freundin und die Kinder mit einziehen?

    Merkwürdige Aussage, der Vermieter ist darüber informiert, dass ihr gemeinsam

    in die Wohnung zieht und plötzlich soll eine Untervermietung daraus werden.

    Da eröffnen sich eine Menge Fragen:

    Wie sieht der Hauptmietvertrag aus?

    Wer ist dort eingetragen, beide?

    Wer hat den Mietvertrag unterschrieben, oder unterschreibt ihn noch?

    Gruß



  • Man möchte ja niemanden einen Betrug unterstellen, aber auch die JC haben dazu gelernt . Und wenn der TE schon sagt, dass ist meine "Freundin" , dann ist meiner Meinung nach der Drops gelutscht.

    Dann ist (wird) das eine BG mit allen Recht und Pflichten .... So ist das nun mal leider unter ALG II wenn man zusammen ziehen will .Das haben schon viele andere versucht und sind gescheitert

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