Beiträge von Xendric

    Ich möchte mit meiner Freundin (Harz4 Empfängerin) und ihren Kindern räumlich zusammen ziehen.

    Wir sind nicht verheiratet und ich bin nicht bereit Finanziell für die aufzukommen, darum würden wir der ARGE einen Untermietvertrag präsentieren,

    um ihre anteiligen Kosten am Mietobjekt zu definieren. Seitens der ARGE ist dies bereits geklärt und kein Problem.

    Nun zu meiner Frage: Muss ich den Vermieter über diese Untervermietung informieren, wenn bei Vertragsabschluss bereits darüber informiert ist, dass meine Freundin und die Kinder mit einziehen? Es wäre somit ja keine Vermietung an dritte, nur ein finanzielles Arrangement mit der ARGE.


    Warum das Ganze? Das Wort Harz4 und Untervermietung schreckt leider viele Vermieter ab. Die Chance ein Haus zu mieten steigt nicht gerade, bei der Nutzung dieser zwei Worte.

    Wir haben diese Erfahrung leider schon häufiger gemacht und sofern rechtens, würden wir diesen Aspekt, welcher für den Vermieter eigentlich irrelevant sein sollte gerne erst auf Nachfrage beantworten, anstatt die Sätze damit zu beginnen.

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