Mieter will wegen selbst eingebauten Fliesen keine Restmieten zahlen

  • Hallo!

    Meine sind über 70 Jahre alt und können mit ihrer Vermietung gerade so Ihr hart erarbeitets Haus halten.
    Es handelt sich dabei um ein 2 Parteien Haus, wovon eine Wohnung vermieiter ist. Der Mieter hat nun gekündigt und hat die üblichen 3 Monate Kündigungsfrist.

    Während dieser 3 Monate, will der Mieter nun keine Miete mehr zahlen. Dies wird so begründet, dass er sich ja Fliesen ins Bad verlegt hätte, die wohl in etwa den Wert der 3 kommenden Mieten hätten.

    Das halte ich nicht für rechtens.
    Gerne würde ich dazu einen Rat in Anspruch nehmen. Noch schöner wäre ein entsprechender Verweis auf die aktuelle Gesetzeslage.

    Lieben Dank im Voraus!

    Michael

  • Vielen Dank für den Link schon mal!

    Da es keine Vereinbarung zu dem Einbau der Fliesen nach Auszug gibt, (eine Zustimmung für den Einbau gibt es) hat der Mieter wohl nun 2 Möglichkeiten.

    a. Die Fliesen bleiben drin. Der Mieter hat keinen weiteren Anspruch
    b. Er nimmt die Fliesen raus, muss dann aber einen Rückbau tätigen, also die Ursprünglichen Fliesen, oder vergleichbare Fliesen einsetzen.

    Verstehe ich das so korrekt?

    Herzlichen Dank für die Hilfe!

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