Verkauf der Mietwohnung - Möglichkeiten als Mieter

  • Hallo,

    ich habe diese Woche die Information erhalten, dass der Vermieter meiner Wohnung diese Verkaufen möchte. Der Vermieter (=Besitzer?) ist anscheinend eine GbR (ode inzwischen GmbH, nicht ganz klar), der das Haus vor mehr als 10 Jahren gekauft hat. Angeblich besteht deshalb kein Kündigungschutz nach §557a. (Das entnehme ich dem Schreiben. Ich vermute hiermit ist der Kündigungsschutz bei Umwandlung gemeint?) Es handelt sich um eine 1-Zimmer Altbau Wohnung in Berlin in der ich seit 4 Jahren wohne.

    Im schreiben werden drei Szenarien gelistet:
    1) Ich bleibe Mieter. Es wird aber die Möglichkeit erwähnt, dass der neue Besitzer Eigenbedarf anmelden könnte.
    2) Ich kaufe die Eigentumswohnung selber. (Ausgeschlossen)
    3) Mietaufhebungsvereinbarung: 12 Monate Zeit für den Auszug, Erlass von drei Monatsmieten und eine Pauschale für entstehende Umzugskosten.

    Da es meine erste Wohnung ist und ich wenig Erfahrung mit dem Thema habe, wollte ich hier um Rat fragen. Ich stehe kurz vor Abschluss meines Studiums und trete in den folgenden Monaten eine Vollzeitstelle an. Der Vertrag ist unterschrieben aber auf ein Jahr befristet. Entsprechend war mein Plan, in dieser Zeit nicht umzuziehen sondern erst, nachdem die Befristung aufgehoben wurde. Das Schreiben kommt deshalb zeitlich etwas unpassend.

    Da die Wohnung nicht kürzlich renoviert wurde, vermute ich, dass ein Grund für den Verkauf die geringe Miete ist. Ich kann mir vorstellen, dass der Vermieter die Mietaufhebungsvereinbarung vorschlägt, um die Wohnung zu räumen um anschließend zu modernisieren statt zu verkaufen. Einige benachbarte Wohnungen in dem Haus wurden bereits vor ~3-4 Jahren renoviert.

    Konkret habe ich folgende Fragen, zu denen Ihr mir vielleicht Rat geben könnt;

    - Haltet ihr es für möglich, dass der Verkauf der Wohnung als Anlass verwendet wird, um die Wohnung zu räumen und anschließend zu modernisieren?
    - Was haltet ihr von der Mietaufhebungsvereinbarung?
    - Wie lange dauert der Verkauf einer Wohnung für gewöhnlich?
    - Wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit, dass der neue Besitzer Eigenbedarf anmeldet?

    Über Rat und Hinweise über diese Fragen hinaus wäre ich ebenfalls sehr Dankbar!

    Beste Grüße
    William

  • Hallo William,

    Haltet ihr es für möglich, dass der Verkauf der Wohnung als Anlass verwendet wird, um die Wohnung zu räumen und anschließend zu modernisieren?

    Das ist theoretisch denkbar, aber wie wahrscheinlich es ist lässt sich nicht abschätzen. Da der Eigentümer schon andere Wohnungen modernisiert hat, wäre es vielleicht zu vermuten.

    Was haltet ihr von der Mietaufhebungsvereinbarung?

    Der Vorteil dabei ist, dass du über eine Umzugsbeihilfe verhandeln kannst. Wenn du aber lieber in der Wohnung bleiben willst, wäre das auch kein Anreiz für dich.

    Wie lange dauert der Verkauf einer Wohnung für gewöhnlich?

    Das lässt sich nicht beantworten, da es von der Region und dem Objekt abhängt, wie schnell sich Interessenten finden lassen.

    Wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit, dass der neue Besitzer Eigenbedarf anmeldet?

    Das lässt sich nicht beantworten. Manche suchen eine Wohnung für Eigenbedarf, viele aber auch als Kapitalanlage.

    Angeblich besteht deshalb kein Kündigungschutz nach §557a

    Du meinst wahrscheinlich §577a. Der Kündigungsschutz hierbei richtet sich aber nicht danach, ob der Verkäufer eine Personenmehrheit ist. Und es ist auch sekundär, wann der Eigentümer das Haus gekauft hat. Maßgeblich ist zunächst mal, wann das Mietshaus in Eigentumswohnungen umgewandelt wurde.

  • Das ist theoretisch denkbar, aber wie wahrscheinlich es ist lässt sich nicht abschätzen. Da der Eigentümer schon andere Wohnungen modernisiert hat, wäre es vielleicht zu vermuten.

    Danke für die Antwort!

    Was ich leider nicht einschätzen kann, ist, ob die Aufhebungsvereinbarung vorgeschlagen wurde, weil bewohnte Wohnungen anscheinend preiswerter verkauft werden als freistehende Wohnungen. Ich werde wohl am Montag mal Hilfe bei einem Mieterverein suchen.

    Vielen Dank für deine Einschätzung!

  • ob die Aufhebungsvereinbarung vorgeschlagen wurde, weil bewohnte Wohnungen anscheinend preiswerter verkauft werden als freistehende Wohnungen

    Ja, das kann durchaus möglich sein. Wissen kann man es aber nicht. Aber es muss nicht unbedingt stimmen, dass sich unbewohnte Wohnungen besser verkaufen lassen. Wenn jemand die Wohnung als Kapitalanlage kaufen will, dann ist er froh, wenn er bereits einen Mieter übernehmen kann, weil er dann unmittelbar Einnahmen hat.

    Es ist daher eher zu vermuten, dass der Eigentümer die Wohnung sanieren will, um anschließend einen höheren Mietpreis verlangen zu können. Für diese Annahme spricht auch die Tatsache, dass der Eigentümer nach deiner Info schon mehrere Wohnungen dort saniert hat.

  • Leider wird in vielen Medien Werbung dafür gemacht, Immobilien als Kapitalanlage zu erwerben. Auch ich bin Leidtragender dieser Geschichte, könnte davon aber auch profitieren. Nachdem eine übereinstimmende Wohnung unseres Hauses für mehr als die doppelte Miete vermietet wurde, will unsere neue Vermieterin auch gerne uns aus dem Haus haben. Dazu hat sie sogar den Vorschlag gemacht, erin Haus zu kaufen und uns zur Miete zur Verfügung zu stellen mit vielen vertraglich festgelegte Vorteilen für uns wie keine Mieterhöhung und keine Kündigung für 5 Jahre, usw. Und nun hat ein Bekannter an dem gleichen Haus Kaufinteresse gezeigt - und auch er möchte uns als Mieter haben. Wenn mir da also auch noch eine finanzielle Umzugshilfe angeboten würde, würde ich keinen Moment zögern, dies anzunehmen. Denn das Haus gefällt uns sehr, aber auch unsere jetzige Wohnung. Wir können also getrost die Entwicklung abwarten.

    Jedenfalls ist bei der von Dir geschilderten "3) Mietaufhebungsvereinbarung:... sehr viel Vorteil für Dich zu erkennen.

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