Hausverkauf, neuer Eigentümer will Eigenbedarf anmelden --> Kündigung ab wann möglich?

  • Mein aktueller Vermieter möchte das Haus verkaufen und der neue Eigentümer wird, das wurde mir bestätigt, Eigenbedarf für das gesamte Gebäude (also auch meine Mietwohnung) anmelden.

    Grundsätzlich ist ja Hausverkauf so geregelt, dass der neue Eigentümer erstmal alle Mietverhältnisse übernimmt.

    Danach kann er dann natürlich, das ist sein gutes Recht, Eigenbedarf anmelden.

    Meine Frage ist jetzt: ab wann kann der neue Eigentümer die Kündigung aus Eigenbedarf aussprechen, so dass danach die Kündigungsschutz-Frist beginnt? Nehmen wir an, der Kaufvertrag überträgt das Eigentum am Haus zum 01. Mai.

    Kann der neue Eigentümer ERST AB DEM 01. MAI aus Eigenbedarf kündigen? Oder kann er schon Wochen/Monate vorher "mit fester Kaufabsicht", einem auf die Zukunft wirksamen Kaufvertrag oder so etwas eine Kündigung aussprechen?

    Ich bin Laie aber mir scheint, der Kaufvertrag muss erstmal abgeschlossen und gültig sein? Wenn er das ist, kann der Vertrag auch auf die Zukunft ausgestellt sein? In der Form, dass er z. B. im März abgeschlossen wird und zum 01. Mai wirkt? Kann der neue Eigentümer dann im März bereits mir eine Kündigung aussprechen? Oder wirklich erst zu dem Zeitpunkt des Eigentumübergangs?

    Ich hoffe, es ist klar geworden, was ich meine. Da ich nur die gesetzlichen 3 Monate K.-Schutz genieße möchte ich einfach wissen, wann ich mit der Kündigung rechnen muss.

    Aus Sicht des Hauskäufers ist es natürlich wünschenswert, dass er sofort einziehen kann inkl. in den Bereich der Mietwohnung. Verstehe ich. Wie sieht es aber mit meinen Rechten aus?


    Danke im Voraus.

  • Eine Kündigung aufgrund des Eigenbedarfes ist allgemein erst mit der Eintragung ins Grundbuch möglich.

    Denn erst mit der Eintragung ins Grundbuch wird man auch Eigentümer des Grundstückes und damit auch des Hauses.

  • Vielen Dank für die Antwort.

    So eine Eintragung kann erst erfolgen, wenn die derzeitigen Eigentümer ausgezogen sind, vermute ich?

    Ich frage andersrum: gibt es eine mögliche Situation, in der ich noch während die derzeitigen Eigentümer hier leben gekündigt werde? Ich würde *vermuten*, dass ein Grundbucheintrag (Eigentümsübergabe?) erst erlaubt ist, wenn die alte Partei ausgezogen ist. Sicher bin ich aber nicht.

    Für meine zeitliche Planung wäre das ganz wichtig zu wissen. Danke im Voraus :)

  • Hallo,

    So eine Eintragung kann erst erfolgen, wenn die derzeitigen Eigentümer ausgezogen sind, vermute ich?

    Nein. Die Eintragung ist davon unabhängig.

    Es läuft (ganz vereinfacht gesagt, einige Schritte ausgelassen) so ab, Käufer und Verkäufer machen bei einem Notar den Kaufvertrag, unterschreiben diesen. Dann bezahlt der Kaufer die Kaufsumme. Anschließend beauftragt der Notar die Änderung des Grundbuchs beim Grundbuchamt. Nun dauert es eine ungewisse Zeit, bis wann das erfolgt ist. Es hängt davon ab, wie ausgelastet das Amt ist. Es kann ein paar Wochen dauern oder auch ein paar Monate.

    Der bisherige Eigentümer wohnt offenbar auch in dem Haus. Wann er auszieht, müssen Käufer und Verkäufer untereinander klären. Der oben beschriebene Prozess läuft unabhängig davon.

    gibt es eine mögliche Situation, in der ich noch während die derzeitigen Eigentümer hier leben gekündigt werde?

    Bis zur Grundbuchänderung ist der Verkäufer, also der bisherige Eigentümer, der Einzige, der theoretisch kündigen könnte. Doch dieser hat in aller Regel keinen gesetzlich erlaubten Grund, da er ja keinen Eigenbedarf hat. Daher ist das praktisch unmöglich.

    Für meine zeitliche Planung wäre das ganz wichtig zu wissen.

    Du kannst nicht wirklich planen, denn wie oben gesagt ist es völlig unbekannt, wie schnell das Grundbuchamt ist.

    der neue Eigentümer wird, das wurde mir bestätigt, Eigenbedarf für das gesamte Gebäude (also auch meine Mietwohnung) anmelden.

    Wenn du die Kündigung dann bekommen hast, solltest du diese prüfen lassen. Die Rechtsprechung schreibt für die Begründung einer wirksamen Kündigung wegen Eigenbedarf einiges vor. Nicht alle Pläne eines Eigentümers lassen sich umsetzen. Und dass er das ganze Haus braucht, macht etwas stutzig. Der Eigentümer müsste mehrere Teile seiner Verwandtschaft in das Haus einziehen lassen, sodass es Sinn ergibt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!