Hallo,
ich habe diese Woche die Information erhalten, dass der Vermieter meiner Wohnung diese Verkaufen möchte. Der Vermieter (=Besitzer?) ist anscheinend eine GbR (ode inzwischen GmbH, nicht ganz klar), der das Haus vor mehr als 10 Jahren gekauft hat. Angeblich besteht deshalb kein Kündigungschutz nach §557a. (Das entnehme ich dem Schreiben. Ich vermute hiermit ist der Kündigungsschutz bei Umwandlung gemeint?) Es handelt sich um eine 1-Zimmer Altbau Wohnung in Berlin in der ich seit 4 Jahren wohne.
Im schreiben werden drei Szenarien gelistet:
1) Ich bleibe Mieter. Es wird aber die Möglichkeit erwähnt, dass der neue Besitzer Eigenbedarf anmelden könnte.
2) Ich kaufe die Eigentumswohnung selber. (Ausgeschlossen)
3) Mietaufhebungsvereinbarung: 12 Monate Zeit für den Auszug, Erlass von drei Monatsmieten und eine Pauschale für entstehende Umzugskosten.
Da es meine erste Wohnung ist und ich wenig Erfahrung mit dem Thema habe, wollte ich hier um Rat fragen. Ich stehe kurz vor Abschluss meines Studiums und trete in den folgenden Monaten eine Vollzeitstelle an. Der Vertrag ist unterschrieben aber auf ein Jahr befristet. Entsprechend war mein Plan, in dieser Zeit nicht umzuziehen sondern erst, nachdem die Befristung aufgehoben wurde. Das Schreiben kommt deshalb zeitlich etwas unpassend.
Da die Wohnung nicht kürzlich renoviert wurde, vermute ich, dass ein Grund für den Verkauf die geringe Miete ist. Ich kann mir vorstellen, dass der Vermieter die Mietaufhebungsvereinbarung vorschlägt, um die Wohnung zu räumen um anschließend zu modernisieren statt zu verkaufen. Einige benachbarte Wohnungen in dem Haus wurden bereits vor ~3-4 Jahren renoviert.
Konkret habe ich folgende Fragen, zu denen Ihr mir vielleicht Rat geben könnt;
- Haltet ihr es für möglich, dass der Verkauf der Wohnung als Anlass verwendet wird, um die Wohnung zu räumen und anschließend zu modernisieren?
- Was haltet ihr von der Mietaufhebungsvereinbarung?
- Wie lange dauert der Verkauf einer Wohnung für gewöhnlich?
- Wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit, dass der neue Besitzer Eigenbedarf anmeldet?
Über Rat und Hinweise über diese Fragen hinaus wäre ich ebenfalls sehr Dankbar!
Beste Grüße
William