Schönheitsreparaturen eventuell nicht sinnvoll

  • Hallo liebes Forum,

    dies ist mein erster Post, also seid bitte gnädig falls es dieses Thema schon einmal gab.

    Hier nun der Sachverhalt:

    Wir haben die Wohnung zum 31.07.2020 gekündigt. Durch Corona hat sich der ganze Prozess des Auszuges stark verzögert.

    Beim Ausräumen der Wohnung haben sich dann einige (krasse) Mängel aufgezeigt, zB.:

    - Wasserschaden hinter einem Bild entstanden (Flecken an der Decke führen hinters Bild), sodass die Tapete sich schon abgehoben hat,

    - Spannungsrisse hinter Kleiderschränken

    - abgeblätterter Lack an den Altbau-Fenstern usw.

    Nun war letzte Woche Freitag jemand zur Vorabnahme da und hat sich alles angeschaut und Fotos gemacht. Wir haben ihm gleich gesagt, dass uns die Schäden erst im Laufe des Auszuges aufgefallen sind und wir diese auch nicht zu vertreten haben. (Dazu sei gesagt, dass wir fast 10 Jahre in der Wohnung gelebt haben und diese dadurch "normal" abgewohnt ist).

    Nun bekam ich telefonisch die Mitteilung, wir sollen doch die eine Motivtapete entfernen, alle Löcher zuspachteln und die komplette Wohnung neu streichen. Oder wir zahlen einen Betrag iHv 850 € und die übernehmen die Arbeiten und nehmen uns dann aus der Pflicht für etwaige weitere Schäden. Das entspricht mehr als einer Moantsmiete warm udn kommt eher an den Betrag der hinterlegten Kaution ran...

    Nun meine Frage:

    Muss ich wirklich sinnlose Schönheitsreparaturen durchführen? Es macht doch keinen Sinn über einen Wasserschaden zu streichen, wo die Tapete sich von der Wand gelöst hat und über Spannungsrisse zu streichen, beseitigt das Problem ja auch nicht. Mal ganz abgesehen vom abgeplatzten Lack an den Fenstern. Da ist es mit überstreichen in de Regel ja auch nicht getan.

    Hab ich da irgendeine rechtliche Stütze worauf ich mich beziehen kann?

    Ich bin für alle Antworten dankbar!

    Beste Grüße

  • Hallo schaunii,

    es wäre erst mal zu prüfen, ob in deinem Vertrag wirksam vereinbart ist, dass du für die Schönheitsrenovierungen verantwortlich bist. Ist nichts vereinbart oder ist die Klausel unwirksam, haben sich deine Fragen zum Teil erledigt, dann dann brauchst du nicht streichen.

    Die Motivtapete zu entfernen kann von euch verlangt werden, sofern ihr diese angebracht habt. Denn man muss eine Wohnung in dem Zustand zurück geben, in dem man sie angemietet hat.

    Die Böhrlöcher zuzuspachteln würde zu den Schönheitsreparaturen dazu gehören, und da gilt das im ersten Absatz erklärte.

    Streichen der Holzfensterrahmen gehört zu den Schönheitsrenovierungen dazu, sofern vertraglich wirksam vereinbart. Wenn die Fenster aber so kaputt sind, dass sie auszutauschen wären, ist es eine Instandhaltung und wiederum Vermietersache. Es kommt auf den Zustand an.

    Spannungsrisse sind ganz normal, die kommen häufiger vor. Die lassen sich mit der Renovierung beseitigen.

    Beim Wasserschaden muss man schauen, wodurch dieser verursacht wurde und ob da aktuell noch frische Feuchtigkeit nachkommt, dann wäre es eine Instandsetzung.

    Auch bezüglich der Kosten kommt es erst mal auf die vertragliche Vereinbarung an.

  • Hallo Fruggel,

    erstmal danke für die Antwort.

    Also vertraglich vereinbart ist nur, „Der Mieter hat die Schönheitsreparaturen zu tragen.“ bzw. „Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter“. Also recht allgemein gehalten.

    Bei den Fenstern kommt noch dazu, dass im Übergabeprotokoll beim Einzug schon vermerkt wurde, dass der Lack abgeplatzt ist. Also sehe ich da erstmal keinen Bedarf an Auffrischung.

    Bitte keine Vollzitate

  • Also vertraglich vereinbart ist nur, „Der Mieter hat die Schönheitsreparaturen zu tragen.“

    Das ist zulässig so allgemein gehalten, bedeutet dann aber lediglich, dass du den Vermieter nicht auffordern kannst, deine Wohnung während der Mietreit zu streichen, es bedeutet nicht, dass du das je nach Erforderlichkeit auch tatsächlich streichen musst.

  • es bedeutet nicht, dass du das je nach Erforderlichkeit auch tatsächlich streichen musst.

    heißt das im Umkehrschluss, dass ich lediglich eine farbige wand wieder weiß streichen und vielleicht kleinere Makel ausbessern muss?

    Ich habe da halt wirklich Bauchschmerzen hinsichtlich des Wasserschadens und der Spannungsrisse. Klar kann ich da drüber streichen. Aber am Ende sieht man ne Woche nach Wohnungsübergabe wieder die Risse bzw. die Tapete wölbt sich wieder und dann hab ich im worst case (so wie ich meine alte Hausverwaltung mittlerweile einschätze) wieder Ärger am Hals.

  • Bauchschmerzen hinsichtlich des Wasserschadens

    Wie oben schon erklärt sind die Folgeschäden eines Wasserschadens Angelegenheit des Vermieters. So etwas hat nichts mit den Schönheitsrenovierungen zu tun. Ich kann dir das leider nur so allgemen sagen, leider kann ich nicht sagen, was du am Ende tatsächlich an Pflichten hast. Da wäre dann ein Anwalt gefragt, wenn du trotz der Infos weiter unsicher bist.

    Farbige Wände hell zu streichen und Motivtapeten zu entfernen kann verlangt werden, um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.

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