Beiträge von shaunii

    es bedeutet nicht, dass du das je nach Erforderlichkeit auch tatsächlich streichen musst.

    heißt das im Umkehrschluss, dass ich lediglich eine farbige wand wieder weiß streichen und vielleicht kleinere Makel ausbessern muss?

    Ich habe da halt wirklich Bauchschmerzen hinsichtlich des Wasserschadens und der Spannungsrisse. Klar kann ich da drüber streichen. Aber am Ende sieht man ne Woche nach Wohnungsübergabe wieder die Risse bzw. die Tapete wölbt sich wieder und dann hab ich im worst case (so wie ich meine alte Hausverwaltung mittlerweile einschätze) wieder Ärger am Hals.

    Hallo Fruggel,

    erstmal danke für die Antwort.

    Also vertraglich vereinbart ist nur, „Der Mieter hat die Schönheitsreparaturen zu tragen.“ bzw. „Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter“. Also recht allgemein gehalten.

    Bei den Fenstern kommt noch dazu, dass im Übergabeprotokoll beim Einzug schon vermerkt wurde, dass der Lack abgeplatzt ist. Also sehe ich da erstmal keinen Bedarf an Auffrischung.

    Bitte keine Vollzitate

    Hallo liebes Forum,

    dies ist mein erster Post, also seid bitte gnädig falls es dieses Thema schon einmal gab.

    Hier nun der Sachverhalt:

    Wir haben die Wohnung zum 31.07.2020 gekündigt. Durch Corona hat sich der ganze Prozess des Auszuges stark verzögert.

    Beim Ausräumen der Wohnung haben sich dann einige (krasse) Mängel aufgezeigt, zB.:

    - Wasserschaden hinter einem Bild entstanden (Flecken an der Decke führen hinters Bild), sodass die Tapete sich schon abgehoben hat,

    - Spannungsrisse hinter Kleiderschränken

    - abgeblätterter Lack an den Altbau-Fenstern usw.

    Nun war letzte Woche Freitag jemand zur Vorabnahme da und hat sich alles angeschaut und Fotos gemacht. Wir haben ihm gleich gesagt, dass uns die Schäden erst im Laufe des Auszuges aufgefallen sind und wir diese auch nicht zu vertreten haben. (Dazu sei gesagt, dass wir fast 10 Jahre in der Wohnung gelebt haben und diese dadurch "normal" abgewohnt ist).

    Nun bekam ich telefonisch die Mitteilung, wir sollen doch die eine Motivtapete entfernen, alle Löcher zuspachteln und die komplette Wohnung neu streichen. Oder wir zahlen einen Betrag iHv 850 € und die übernehmen die Arbeiten und nehmen uns dann aus der Pflicht für etwaige weitere Schäden. Das entspricht mehr als einer Moantsmiete warm udn kommt eher an den Betrag der hinterlegten Kaution ran...

    Nun meine Frage:

    Muss ich wirklich sinnlose Schönheitsreparaturen durchführen? Es macht doch keinen Sinn über einen Wasserschaden zu streichen, wo die Tapete sich von der Wand gelöst hat und über Spannungsrisse zu streichen, beseitigt das Problem ja auch nicht. Mal ganz abgesehen vom abgeplatzten Lack an den Fenstern. Da ist es mit überstreichen in de Regel ja auch nicht getan.

    Hab ich da irgendeine rechtliche Stütze worauf ich mich beziehen kann?

    Ich bin für alle Antworten dankbar!

    Beste Grüße

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