Schadenersatz Mehrverbrauch Wasser durch defekte Toilettenspülung

  • Hallo zusammen,

    Folgende Situation ist eingetreten:

    Aufgrund der Corona-Situation bin ich derzeit nicht in meiner Wohnung (seit März) in der Stadt S, in der mein Arbeitgeber sitzt. Stattdessen verweile ich in der Stadt O (ca. 140 km von S entfernt), da ich auch von dort im Homeoffice arbeiten kann.

    Anfang Mai war ich für ein Tag in meiner Wohnung, habe bevor ich gegangen bin das WC benutzt und bin wieder gegangen. Scheinbar lief danach die Toilettenspülung durch (für ein Monat). Anfang Juni erhielt ich von meinem Vermieter eine E-Mail, dass der Wasserverbrauch im Mai deutlich zu hoch ist und er dafür Schadenersatz will. Mein Vermieter liest angeblich jeden Monat den Zähler des Kaltwassers ab. Dieser Kaltwasserzähler bemisst zwei Wohnungen (meine Wohnung sowie die Wohnung des Vermieters). Mein Vermieter sagt mir, dass ein monatlicher Verbrauch von 13 Kubikmeter normal wäre (Durchschnitt). Verbrauch im Mai jedoch 83 Kubikmeter - 13 Kubikmeter = 70 Kubikmeter an Mehrverbrauch. Im Übrigen hat mein Vermieter (zum wiederholten Male) meine Wohnung ungefragt betreten und den Defekt an der Spülung festgestellt. Im Mietvertrag ist zwar geregelt, dass er diese im Notfall betreten darf, aus meiner Sicht handelt es sich jedoch um keinen Notfall) Er bat mich daher um Schadensersatz für die 70 Kubikmeter. Dies wären ca. 300 Euro. Frage A.) Kann man so überhaupt den Schaden bestimmen? Schließlich misst der Wasserzähler zwei Wohnungen. Frage B.) Wer trägt hierbei die Schuld? Ich, weil ich einen Monat nicht da war? Er, weil die alter Toilette mal saniert hätte werden müssen. (Wohne erst 6 Monate in der Wohnung)

    Im Mietvertrag ist geregelt, dass der Kaltwasserverbrauch in der Miete enthalten ist.

    Frage C.) Ab wann tritt der Schaden überhaupt ein? Der Vermieter bezahlt monatlich gleich bleibende Abschlagszahlungen. Aus meiner Sicht kann ein Schaden erst im neuen Jahr 2021 ermittelt werden mit der Endabrechnung, oder?

    Ich überlege dem Vermieter entgegen zu kommen, möchte jedoch eine Verrechnung des Schadens mit meinem Minderverbrauch bewirken. Da ich in 2020 faktisch 2 Monate (bisher zwei Monate, könnten noch mehr werden) nicht in meiner Wohnung war und somit gar kein Kaltwasser verbraucht habe. Frage D.) Ist eine Verrechnung des Schadens überhaupt möglich?

    Da mein Vermieter ein schwieriger Typ ist (wollte bspw. Nach Vertragsunterzeichnung eine monatliche Barzahlung für die Miete) würde mich interessieren, wie ihr vorgehen würdet? Soll ein RA beauftragt werden? (Schaden „nur“ 300 Euro).

    Vielen lieben Dank.

  • Frage A.) Kann man so überhaupt den Schaden bestimmen?

    Zumindest würde das Gericht den Schaden schätzen und diese Grundlage ist dafür geeignet um den Schaden glaubhaft zu machen.

    dass er diese im Notfall betreten darf, aus meiner Sicht handelt es sich jedoch um keinen Notfall

    Ist es aber.

    C.) Ab wann tritt der Schaden überhaupt ein?

    Sobald ein sigfinikanter Mehrverbrauch vorliegt, der nicht mehr mit einer normalen - wenn auch großzügigen - Nutzung vom Wasser erklärbar ist und deutlich übersteigt. So würde ich es sehen.

    Frage B.) Wer trägt hierbei die Schuld?

    Grundsätzlich der Vermieter, da der Schaden durch einen Mietmangel entstanden ist. Dem Vermieter steht es frei ein Verschulden auf deiner Seite nachzuweisen, etwa ein versäumen der Mängelanzeige oder eine fahrlässige Herbeiführung des Mangels deinerseits. Ob dem Vermieter dies gelingen wird kann man natürlich nicht beantworten.

    Ist eine Verrechnung des Schadens überhaupt möglich?

    Nö. Dafür zahlst du eine Pauschale für Kaltwasser.

  • Was mir da noch einfallen würde, was zu deinen Lasten spricht und eine gewisse Haftungsquote auslösen könnte ist, dass du niemand beauftragt hast, während deiner 4 Wochen Abwesenheit mal nach dem Rechten zu schauen.

    Aber das ist nur ein abstrakter Ansatz wie dein Vermieter argumentieren könnte.

  • Ich überlege dem Vermieter entgegen zu kommen, möchte jedoch eine Verrechnung des Schadens mit meinem Minderverbrauch bewirken

    Ja. das kannst du versuchen. Denn wenn wir jetzt mal hypothetisch davon ausgehen, dass du für die höheren Kosten verantwortlich gemacht werden kann, dann ist die Ermittlung der Höhe der Kosten ja nicht mehr als eine Schätzung. Der Verbrauch kann nicht genau ermittelt werden. Und so kannst du natürlich argumentieren, dass du wenig verbrauchst und allgemein Wasser sparst, auch wenn du da bist, und du kannst argumentieren, dass nicht festgesetllt werden kann, ob der Vermieter in der Zeit selber mehr Wasser verbraucht hat. Das wäre ja auch theoretisch denkbar.

    Wenn du generell bereit bist, etwas zum Ausgleich zu bezahlen, und wenn nur des Friedens willen, dann versuche, über die Höhe zu verhandeln, denn dann braucht es weder einen Anwalt noch einen Richter, was ja zusätzliche Kosten bedeuten würde, von denen weder du noch dein Vermieter etwas hat.

  • Vielen Dank für die Antworten, dies hat mir schonmal etwas weitergeholfen, auch wenn ich sehe, dass es sich hierbei um keinen eindeutigen Fall handelt. Danke :)

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