Vielen Dank für die Antworten, dies hat mir schonmal etwas weitergeholfen, auch wenn ich sehe, dass es sich hierbei um keinen eindeutigen Fall handelt. Danke ![]()
Beiträge von Badner
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Hallo zusammen,
Folgende Situation ist eingetreten:
Aufgrund der Corona-Situation bin ich derzeit nicht in meiner Wohnung (seit März) in der Stadt S, in der mein Arbeitgeber sitzt. Stattdessen verweile ich in der Stadt O (ca. 140 km von S entfernt), da ich auch von dort im Homeoffice arbeiten kann.
Anfang Mai war ich für ein Tag in meiner Wohnung, habe bevor ich gegangen bin das WC benutzt und bin wieder gegangen. Scheinbar lief danach die Toilettenspülung durch (für ein Monat). Anfang Juni erhielt ich von meinem Vermieter eine E-Mail, dass der Wasserverbrauch im Mai deutlich zu hoch ist und er dafür Schadenersatz will. Mein Vermieter liest angeblich jeden Monat den Zähler des Kaltwassers ab. Dieser Kaltwasserzähler bemisst zwei Wohnungen (meine Wohnung sowie die Wohnung des Vermieters). Mein Vermieter sagt mir, dass ein monatlicher Verbrauch von 13 Kubikmeter normal wäre (Durchschnitt). Verbrauch im Mai jedoch 83 Kubikmeter - 13 Kubikmeter = 70 Kubikmeter an Mehrverbrauch. Im Übrigen hat mein Vermieter (zum wiederholten Male) meine Wohnung ungefragt betreten und den Defekt an der Spülung festgestellt. Im Mietvertrag ist zwar geregelt, dass er diese im Notfall betreten darf, aus meiner Sicht handelt es sich jedoch um keinen Notfall) Er bat mich daher um Schadensersatz für die 70 Kubikmeter. Dies wären ca. 300 Euro. Frage A.) Kann man so überhaupt den Schaden bestimmen? Schließlich misst der Wasserzähler zwei Wohnungen. Frage B.) Wer trägt hierbei die Schuld? Ich, weil ich einen Monat nicht da war? Er, weil die alter Toilette mal saniert hätte werden müssen. (Wohne erst 6 Monate in der Wohnung)
Im Mietvertrag ist geregelt, dass der Kaltwasserverbrauch in der Miete enthalten ist.
Frage C.) Ab wann tritt der Schaden überhaupt ein? Der Vermieter bezahlt monatlich gleich bleibende Abschlagszahlungen. Aus meiner Sicht kann ein Schaden erst im neuen Jahr 2021 ermittelt werden mit der Endabrechnung, oder?
Ich überlege dem Vermieter entgegen zu kommen, möchte jedoch eine Verrechnung des Schadens mit meinem Minderverbrauch bewirken. Da ich in 2020 faktisch 2 Monate (bisher zwei Monate, könnten noch mehr werden) nicht in meiner Wohnung war und somit gar kein Kaltwasser verbraucht habe. Frage D.) Ist eine Verrechnung des Schadens überhaupt möglich?
Da mein Vermieter ein schwieriger Typ ist (wollte bspw. Nach Vertragsunterzeichnung eine monatliche Barzahlung für die Miete) würde mich interessieren, wie ihr vorgehen würdet? Soll ein RA beauftragt werden? (Schaden „nur“ 300 Euro).
Vielen lieben Dank.
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