Umlagenabrechnung Wartung Rauchwarnmelder

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bezüglich der Umlagenabrechnung und Wartung Rauchmelder.

    1x im Jahr kommt ein Mitarbeiter vorbei und kontrolliert im ganzen Haus (10 Parteien) die Rauchwarnmelder. Die Wartung wird auf alle umgelegt, jeder bezahlt pro Anzahl Warnmelder in Wohnung.

    Für 2019 steht der Betrag allerdings 2x auf meiner Abrechnung, also doppelt. Grund ist wohl, dass einige Bewohner zu dem angesetzten Termin, der ca. 2 Wochen vorher bekannt gegeben wurde, nicht anwesend waren und der Mitarbeiter deswegen nochmal extra kommen musste. Er hat die Rauchwarnmelder in meiner Wohnung aber zu dem 1. Termin kontrolliert.

    Dürfen die Mehrkosten einfach auf alle umgelegt werden, auch wenn man den 1. Termin wahrgenommen hat? Ich habe leider keinen schriftlichen Nachweis, dass ich beim 1. Termin anwesend war. Von daher hat es sich für 2019 erledigt, aber mich würde es für die Zukunft interessieren.

    Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo,

    normalerweise ist es so, dass der Mieter, der den Termin schuldhaft, also unentschuldigt nicht wahrgenommen hat, die Mehrkosten für die zusätzliche Anfahrt als Schadenersatz zu tragen hat, den der Vermieter von diesem einen Mieter fordern kann.

    Etwas merkwürdig dabei finde ich aber, dass der Betrag der Prüfung einfach nur doppelt drauf steht. Das macht kinen Sinn, denn der Mitarbeiter musst dann ja nur zu den betreffenden Mieter beim 2. Termin. Ich empfehle dir daher, zunächst den Rechnungsbeleg beim Vermieter einzusehen, um zu erfahren, wie sich der Betrag genau zusammen setzt.

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