Hallo zusammen,
Mitte Dezember teilte mir meine Vermieterin mit, dass ich die Nebenkostenabrechnung für 2022 erst im Januar 2024 bekommen werde (bisher nicht erhalten). Die Abrechnung wird von der Hausverwaltung erstellt und dann an die Eigentümer/Vermieter weitergeleitet, die sie wiederum an uns Mieter weiterleiten.
Wie sieht denn da die Rechtslage aus? Normalerweise wäre die Frist für 2022 nun abgelaufen, aber wie verhält es sich, wenn meine Vermieterin im Vorfeld aktiv bei der Hausverwaltung nachgehakt hat (von denen ist sie immerhin abhängig). Ist sie damit aus dem Schneider und ich müsste trotzdem nachzahlen?
Danke im Voraus.