Reparatur von Baupfusch und versäumte Mängelanzeige

  • Guten Tag allesamt

    Vor einigen Jahren bin ich bei einer WG eingezogen.

    Die Vorgehensweise für Mieterwechsel war, dass lediglich neue Mieter eingezogen sind und sich nur die Parteien im Mietvertrag geändert haben.

    Es wurde kein neuer Mietvertrag aufgelegt oder ausgemacht. Bei meinem Einzug in die Wohnung bestand bereits eine Lücke zwischen der Wand und dem Boden. (ca 2cm)

    Diesen Mangel habe ich nicht angezeigt bei der Vermietung, da er schon lange vor meinem Einzug bestand, er auch nicht weiter beeinträchtigend war und die

    Wohnung bereits 8 Jahre durchgängig bewohnt war.

    Nun habe ich den Mangel Jahre nach meinem Einzug gemeldet und es hat sich ergeben, dass die Balken vermodert sind und ausgetauscht werden müssen.

    Hausmeister, Bauingeniur und Architekt haben alle bei der Begutachtung der Balken dies als sehr unorthodox repariert und Baupfusch bezeichnet.

    (ein Balken der ursprünglich wohl ersetzt werden musste wurde lediglich mit kleineren Balken gestützt.)

    Mir ist klar, dass der Mieter in der Pflicht steht Mängel anzuzeigen, Allerdings war aus meiner Sicht über 4 Jahre keine Verschlechterung zu beobachten, bestand schon

    vor meinem Einzug, ist gänzlich ohne mein Zutun entstanden und schien nicht mehr als einen ästhetischen Mangel darzustellen (wovon es nach 12 Jahren dauerhafter

    Bewohnung reichlich gibt)

    Ich habe vielleicht etwas argumentativ geschrieben aber möchte dennoch eure objektive Einschätzung hören.

    Steh ich durch versäumte Mängelanzeige in der Schuld für eine mögliche Verschlechterung, obwohl ich nicht derjenige bin der den Mangel ursprünglich hätte anzeigen müssen?

    Habe ich mein Recht auf Schadensersatz verloren (für die Reparatur würde die Wohnung höchstwahrscheinlich unbewohnbar werden.) ? Muss ich eventuell sogar selbst Schadenersatz leisten?

    Zu der Sache gab es bisher keine Kommunikation mit dem Vermieter. Ich bin lediglich besorgt ob ich vielleicht ein Familienrekord für Privatinsolvenz aufstellen könnte. ;)

    LG Kurti

  • Hallo,

    Diesen Mangel habe ich nicht angezeigt bei der Vermietung, da er schon lange vor meinem Einzug bestand

    das wird das Hauptproblem werden. Ich sehe die Darlegungs- und Beweislast bei dir in diesem Fall. Völlig unproblematisch wäre es, wenn es ein Übergabeprotokoll oder eine Bestätigung der Vormieter, so dass man belegen könnte, dass der Riss bereits vorher bestanden hat.

    Inwieweit du deine Rechte verloren hast und selbst Schadensersatzpflichtig geworden bist wird davon abhängen, ob ein Gutachter die Dauer dieser Entwicklung über deine Mietdauer hinaus feststellen kann. Somit könnte es an einem Zusammenhang zwischen deinem Säumnis und einer Kostenerhöhung/Schadenserweiterung fehlen.

  • Danke für die Antwort!
    Ad hoc könnte ich ein Foto in der noch immer einsehbaren Anzeige für den WG Platz in dem der Riss zu sehen ist vorweisen. Protokoll gibts leider keins. Bei einem Vergleich des damaligen Fotos und einem aktuellen aus der selben Perspektive sieht der Riss identisch aus. Bleibt lediglich die Frage ob ein Vermieter das Verhältnis kündigen kann, wenn das Versäumnis auf Seiten der Vormieter liegt.

  • Bleibt lediglich die Frage ob ein Vermieter das Verhältnis kündigen kann

    Nein. Das ist kein Kündigungsgrund. Es stellt sich nur die Frage, inwieweit von dir Schadenersatz für die nicht erfolgte Mängelmeldung verlangt werden kann. Du solltest erst mal warten, wie der Vermieter dazu steht, also wie er sich dazu äußert und ob er was fordert. Möglichrweise ist deine Sorge unbegründet, wenn der Vermieter in der Richtung gar nichts fordert.

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