Untermieterin - Bauliche Veränderungen

  • Hallo,

    Hauptmieter: HM

    Untermieter: UM

    die Situation ist folgende: WG mit einem HM und einem UM. Dem UM wurde gekündigt, da der Partner des HM einziehen wird (wird zweiter HM).

    Der UM hat in seinem untervermieteten Zimmer die Wände gestrichen und Holzleisten an die Wand geklebt.

    Die Leisten befinden sich etwa auf Brusthöhe und verlaufen in einer Linie durch das ganze Zimmer.

    Im Untermietvertrag steht Folgendes:

    § 8 Rückgabe der Mietsache

    1. Bei Ende des Untermietvertrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch die vom Untermieter selbst besorgten Schlüssel, sind dem Hauptmieter zu übergeben. Der Untermieter haftet für alle Schäden, die dem Hauptmieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.

    2. Hat der Untermieter bauliche Veränderungen an der Mietsache vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen, so ist er auf Verlangen des Hauptmieters verpflichtet, bei Ende des Mietvertrages auf seine Kosten den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

    Die Leisten lassen sich unserer Meinung nach nicht entfernen, ohne die Tapete zu beschädigen. Entsprechend wollen wir natürlich, dass der UM die Leisten entfernt und evtl. Schäden an der Tapete repariert (oder zur Not neu tapeziert).

    Unserer Meinung nach muss der UM die Leisten wegen obiger Klausel entfernen. Ist dies so korrekt? Zusätzlich ist das Zimmer in einem sehr markanten Grünton gestrichen. Muss die UM hier die Wände weiß streichen?

    Vorab vielen Dank.

  • Hallo Epic,

    die angebrachten Leisten sind keine bauliche Veränderung. Darunter sind andere Dinge zu verstehen. Sondern es handelt sich nur um eine Dekoration. Wir sprechen also über die Schönheitsrenovierungen. Lass es mich genauer erklären.

    Zu den Schönheitsrenovierungen gehört nicht nur das Streichen, sondern auch das Tapezieren. Vom Grundsatz her ist das aufgrund von §535 und §538 BGB die Aufgabe des Vermieters. Diese Aufgabe darf unter bestimmten Voraussetzungen auf dem Mieter übertragen werden. Das hast du offenbar nicht gemacht, daher bleibt die Aufgabe bei dir.

    Die Tatsache, dass die Tapete vielleicht etwas reißen wird, ändert daran nichts, dass es deine Aufgabe als Vermieter ist. Denn wie oben gesagt gehört das Tapezieren auch zu den Schönheitsrevovierungen dazu. Aus diesem Grund kann es nicht wie eine Beschädigung angesehen werden. Die Wohnung zu dekorieren ist vertragsgemäßer Gebrauch.

    Du kannst vom Mieter natürlich verlangen, dass er die Leisten entfernt. Aber um ihn zum Tapezieren zu zwingen fehlt es an der Übertragung der Renovierungspflicht auf den Mieter. Die Rechtsprechung sagt, dass alles, was sich mit den üblichen Tätigkeiten der Renovierung beseitigen lässt, keine Beschädigung sein kann.

    Mit der grünen Farbe ist es etwas anderes. Das kann eher als Beschädigung zählen, sodass der Mieter streichen (nicht Tapezieren) muss. Denn der Mieter hat den Wohnraum so zurück zu geben wie er sie angemietet hat. Und wenn er das Zimmer in hellen neutralen Farben bekommen hat, kann man auch verlangen, dass es sie in hellen neutralen Farben zurück gibt.

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