Hallo,
Hauptmieter: HM
Untermieter: UM
die Situation ist folgende: WG mit einem HM und einem UM. Dem UM wurde gekündigt, da der Partner des HM einziehen wird (wird zweiter HM).
Der UM hat in seinem untervermieteten Zimmer die Wände gestrichen und Holzleisten an die Wand geklebt.
Die Leisten befinden sich etwa auf Brusthöhe und verlaufen in einer Linie durch das ganze Zimmer.
Im Untermietvertrag steht Folgendes:
§ 8 Rückgabe der Mietsache
1. Bei Ende des Untermietvertrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel, auch die vom Untermieter selbst besorgten Schlüssel, sind dem Hauptmieter zu übergeben. Der Untermieter haftet für alle Schäden, die dem Hauptmieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.
2. Hat der Untermieter bauliche Veränderungen an der Mietsache vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen, so ist er auf Verlangen des Hauptmieters verpflichtet, bei Ende des Mietvertrages auf seine Kosten den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Die Leisten lassen sich unserer Meinung nach nicht entfernen, ohne die Tapete zu beschädigen. Entsprechend wollen wir natürlich, dass der UM die Leisten entfernt und evtl. Schäden an der Tapete repariert (oder zur Not neu tapeziert).
Unserer Meinung nach muss der UM die Leisten wegen obiger Klausel entfernen. Ist dies so korrekt? Zusätzlich ist das Zimmer in einem sehr markanten Grünton gestrichen. Muss die UM hier die Wände weiß streichen?
Vorab vielen Dank.