Hallo liebe Community, mein Vermieter hat im Zuge einer Heizungserneuerung im Dezember 2015 bei durchgängig 2stelligen Minusgraden Strom für Maschinen und für drei Elektroheizkörper zur Notbeheizung über einen Zeitraum von drei Wochen während und zur Trockenlegung nach Einbau über meinen Zähler in einem Einfamilienhaus gespeist. Diese Kosten sind ja regelmäßig nicht umlagefähige Kosten. In der BK-Abrechnung wurden diese in der Betriebskostenart Strom weder aufgeführt noch berechnet oder gar abgezogen. Meine Frage lautet, ist dieser Mangel ein materieller oder formeller Fehler? ![]()
Bedanke mich schon mal im voraus für eure Ratschläge.