... weil ich Angst hatte, dass sie mir mit Inkasso oder so kommen ... habe auch unter "Vorbehalt der Rückzahlung" geleistet.
Das Thema ist sehr, sehr komplex ... gibt es doch nur einen Hauptzähler des Stromversorgers für die Versorgung meines Miethauses und für den Betrieb zweier öffentlicher Anlagen, die mein Vermieter wiederum dem Betreiber dieser Anlagen in einer E/A-Rechnung abrechnet. Der Energieversorger erstellt nur eine Gesamtrechnung für sämtliche Verbräuche. Es gibt nur einen Unterzähler der meinen Verbrauch dokumentieren soll ... Bis zur Abrechnung 2014 wurde mir der Gesamtverbrauch an Energie, der dem Vermieter vom Energieversorger - wie gesagt in einer nicht getrennten Abrechnung- in der BK-Abrechnung dargestellt, so daß ich den Vorwegabzug und meinen eigenen Anteil nachvollziehen konnte. Dieses wurde mit und seit gegenständlicher Abrechnung nicht mehr getan. Eine Prüfung der beantragten und gesichteten Energieabrechnungen ergab, daß letztlich mir alleine!!! sogar mehr in Rechnung gestellt wurde, als der Versorger überhaupt geliefert hat ...![]()
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