Liebe Miet-Community,
ich stehe kurz vor Abschluss eine Mietvertrags (Privat zu Wohnzwecken).
Der Mietvertrag ist auf 5 Jahre befristet. Dementsprechend ist die ordentliche Kündigung durch Vermieter und Mieter ausgeschlossen bis zum Ende der 5 Jahre ausgeschlossen.
Ich habe dem Vermieter gegenüber geäußert, dass ich mir eine ordentliches Kündigungsrecht wichtig ist. Der Vermieter war einverstanden, möchte aber den Mietvertrag selbst nicht ändern (und damit auch nicht die Befristung auf 5 Jahre) und hat daher eine schriftliche Zusatzvereinbarung (Datierung ein Tag nach Mietvertragsdatum) aufgesetzt.
Darin räumt er mir die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung nach zwei Jahren ein. Er weist aber nochmals darauf hin, dass es mietvertraglich bei der befristeten Laufzeit des Mietvertrages bleibt.
Ich habe zwei Fragen:
1) Ist eine solche Ergänzung zum Mietvertrag, die mir eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit einräumt (obwohl das befristete Mietverträge eigentlich nicht hergeben) gültig?
2) Im Hauptmietvertrag steht: "Nebenabreden gibt es nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform". Ist das obige eine Nebenabrede?
Danke vorab