Nachbar provoziert durch Klopfgeräusche nachts und tagsüber

  • Hallo,

    mein Nachbar ein Frührentner hat Spaß daran mich zu provozieren, es ging los mit einer Weihnachtsbeleutung die meine Wohnung mit beleuchtete... Vor einigen Monaten hat er mal über mehrere Stunden an einem Samstag Abend an meine Wand geklopft, nach einer Beschwerde wurde es unterlassen. Seit einigen Wochen macht er nachts Geräusche, zb. klopfen an die Wand, hämmern,

    mit einem Schraubenzieher(?) auf die Heizung leicht schlagen...Habe schon zwei Nächte so gut wie keinen Schlaf mehr bekommen, und wenn ich am Wochenende mal länger schlafen möchte,

    hämmert oder klopft er an meine Wände. Hatte mich bereits per Einschreiben und einem Lärmprotokoll bei der Hausverwaltung beschwert und denen bis 25.05.2020 eine Frist gesetzt um diese Störung abzustellen und geschrieben das ich mir eine Mietminderung vor behalte, sowie das Aufsuchen eines Rechtsanwalt.

    Die letzte Nacht kamen wieder immer mal Geräusche, so das 3 Stunden durchschlafen nicht möglich war, habe wieder alles festgehalten. Der Mieter ist Frührentner, geht meist

    nachts um 1 Uhr schlafen, ist aber zwischendurch auch auf zum Rauchen und steht um 4 Uhr bereits wieder auf. Seine Lebensgefährtin die er hier im Haus kennengelernt hat, wohnt in der Wohnung gegenüber von ihm. Da die Geräusche nicht dauerhaft sind, rufe ich keine Polizei, melde es aber der Hausverwaltung. Ich arbeite in der Woche im Krankenhaus, Montag-Freitag. In der vorletzten Woche hatte ich Urlaub, da hat er jede Nacht Geräusche gemacht, auch nach der Nachtruhe. Wohne hier jetzt 4 Jahre, diese Geräusche waren sonst nicht.

    Mit Ihm reden bringt nichts, das habe ich zu Anfang noch versucht, aber er sagt in seiner Wohnung/ Terrasse kann er machen was er will.

    Die Hausverwaltung hat sich nicht gemeldet, so weis ich auch nicht ob sie was unternommen hat.

    Könnte ich eine Mietminderung machen mit der nächsten Miete und wenn ja in welcher Höhe? (Mir geht es nicht ums Geld, sondern darum das ich meine Nachtruhe) bekomme.

    Wenn ich einen Rechtsanwalt aufsuche, bringt das überhaupt was?(Rechtschutz komplett vorhanden).

    Leider ist es in Hamburg sehr schwer eine Wohnung zu bekommen, aber meine Nachtruhe hätte ich trotzdem gerne.

    Herzlichen Dank für eure Antworten.

  • Wenn ich einen Rechtsanwalt aufsuche, bringt das überhaupt was?

    Ich denke ja. Denn aufgrund der Situation, die du ja schon in anderen Fragen geschildert hast, scheint es mir, dass der Nachbar mal vor Gericht gezerrt werden muss mit einer Unterlassungsklage. Möglicherweise ist das das Einzige, was ihm eine Lektion sein könnte.

    Problematisch wird die Sache nämlich auch, wenn der Nachbar eventuell eine psychische Störung haben sollte, was bei dem Verhalten nicht ganz abwegig ist. Denn in diesem Fall hätte es die Hausverwaltung sehr viel schwerer, Maßnahmen zur Abhilfe zu unternehmen. Jedenfalls habe ich schon in Urteilen gelesen, dass eine Kündigung in dem Fall unwirksam war. Eine Mietminderung hätte also keinen Nutzen um etwas zu verbessern. Daher würde ich die ganze Situation von einem Anwalt prüfen lassen und die Möglichkeit einer Unterlassungsklage besprechen.

  • Hallo Fruggel, danke für deine Antwort. Kannst du mir denn sagen ob ich wenn ich gegen den Mieter vorgehe zb. Unterlassungsklage was ich da für einen Anwalt benötige? Einen für Mietrecht oder einen für Privatrecht? Generell würde ich gerne einen für Mietrecht nehmen, auch um zu sehen ob man da

    nicht auch an die Hausverwaltung mal ran treten kann, die leider nichts unternimmt.

    Meine Rechtschutzversicherung bietet eine telefonische kostenlose Erstberatung durch einen Rechtsanwalt an.

  • Hierfür ist keine besondere Spezialisierung nötig. Aber da das Mietrecht ja tangiert wird, wäre ein Fachanwalt für Mietrecht wohl doch sinnvoll.

    Nimm die Beratung deiner Versicherung ruhig mal an. Es schadet nicht, eine Einschätzung zu bekommen, zumal wenn sie nichts extra kostet.

  • Hallo,

    da die nächtlichen Klopfgeräusche hier nicht nachlassen, habe ich erneut ein Lärmprotkoll der Hausverwaltung geschickt. Habe heute mit meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert, Klage auf Unterlassung meinte man wäre nicht so einfach, man müsste es ausreichend beweisen.

    Man empfahl mir eine Mietminderung 10 %, und ein Schreiben an die Hausverwaltung das man gerne die volle Miete gezahlt hätte, aber das auch nach mehreren Schreiben mit Nachweisen(Lärmprokoll und Fristsetzung) keine Besserung erfolgt und auch keine Rückmeldung der Hausverwaltung erfolgt.

    Seit 27. April sind es bis heute 15 Nächte wo ich in der Nachtruhe durch Klopfgeräusche, lautes Zuschlagen von Schranktüren gestört wurde, zum Beispiel

    0.08Uhr,0.12Uhr, 4.08, 4.15.Uhr.... öfter auch mehrmals während der Nachtruhe. Dazu kommen noch zu normalen Zeit Klopfgeräusche des Nachbarn.

    Die Störungen, Geräusche waren 4 Jahre hier nicht wahrnehmbar von dem Nachbarn.

    Man empfahl mir aber nur einen Monat die Miete zu mindern und abzuwarten, sollte es zum Rechtsstreit kommen mit Hausverwaltung dann dürfte ich Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Es war heute aber kein Gespräch mit einem Anwalt,sondern nur mit der Hotline.

    Ist 10% zu hoch angesetzt?

    Einmal editiert, zuletzt von TowerHamburg (19. Mai 2020 um 15:00)

  • Hallo,

    vielen Dank für deine Rückmeldung. Es ist für die Leser immer interessant zu sehen, wie sich eine Sache weiter entwickelt. Daher berichte uns gern wieder.

    Über die Höhe der Minderung wird hier keine Aussage getroffen werden. Denn mindert man zu viel, hast du Nachteile, dass du mit der Zahlung in Verzug gerätst. Minderst du zu wenig, verschenkst du Geld. Das will ich nicht verantworten, und andere User sicherlich auch nicht. Daher nimm besser noch die Beratung bei einem Fachanwalt in Anspruch. Es kann nie schaden, eine zwiete Einschätzung eines Fachmanns zu bekommen.

    Zusätzlich würde ich versuchen, telefonisch von der Hausverwaltung eine Aussage zu bekommen, wie man zu dem Problem steht und was man gedenkt, zu unternehmen. Diese Information könnte für einen Anwalt wertvoll sein, um weitere Schritte zu planen.

  • Hallo, habe eine Frage zur Mietminderung. Am 5.Mai hat die Hausverwaltung meine Mängelanzeige erhalten. Habe jetzt vom 27.4.-24.5.2020 17 Tage

    wo nachts der Nachbar mit Störungen aufgefallen war. Morgen ist die Frist zur Beseitigung abgelaufen, die Hausverwaltung hat sich nicht gemeldet.

    Hatte nach Einschreiben noch zwei weitere Lärmprotokolle eingereicht. Habe mir die Berechnung für tageweise Mietminderung angeschaut.

    Frage: Falls die Störungen am 26. auch noch sind, kann ich die tageweise Minderung dann ab den 27.4.2020 ansetzen, oder erst nachdem die Hausverwaltung das Einschreiben bekommen hat,5.5.? (Im Lärmprotokoll ist die erste Störung am 27.4.vermerkt)

    Herzlichen Dank für eure Antwort.

  • Im Sinne des §536 BGB ist die Mietminderung nicht von einer Fristsetzung abhängig, sondern die Mietminderung tritt sofort ein. Einzige Bedingung ist, dass der Vermieter über den Mangel informiert ist. Genau ab diesem Tag ist die Miete gemindert und man kann entsprechend weniger zahlen.

    Wenn du über die Höhe der Minderung unsicher bist, dann frag wie oben schon erwähnt einen Anwalt um Rat, sodass du nicht in Verzug kommst, wenn du zu viel minderst.

  • Hallo,

    habe die ganze Nacht nicht geschlafen und muss jetzt zur Arbeit. Der Nachbar hat von 22 bis kurz vor 4 Uhr mehrmals die Stunde geklopft.

    Von 1.50-3.30Uhr war Ruhe. Werde prüfen ob ich in einem Wohnheim unterkommen kann, habe den Hausmeister aktuelles Lärmprotokoll

    da gelassen und einen Notiz mit dringenden Rückruf des Hausverwalters. Werde die Miete erstmal pausieren, kann mir nicht erlauben keinen Schlaf

    mehr zu bekommen.

    Kann man in so einen Fall nicht auch fristlos kündigen als Mieter??

  • Werde die Miete erstmal pausieren

    Das ist keinesfalls empfehlenswert. Denn eine Miete ist nur dann zu 100% gemindert, wenn auch die Wohnung zu 100% unbenutzbar ist. Du wirst in Verzug geraten mit der Zahlung.

    Das Gesetz gibt zwar die Möglichkeit, die Miete zurückzuhalten, als Druckmittel zusätzlich zur Mietminderung. Aber das dann in der Regel auch nicht mit dem kompletten Betrag sondern mit einem angemessenen Teilbetrag.

    Kann man in so einen Fall nicht auch fristlos kündigen als Mieter?

    Das lässt sich nicht pauschal beantworten, es hängt von den genaueren Umständen ab. Theoretisch denkbar ja, aber muss genau geprüft werden.

    Wende dich bitte an einen Rechtsanwalt! Du brauchst hier professionelle Hilfe, so vorzugehen, dass es ein positives Ergebnis für dich hat. Die Sache ist nämlich bei einem möglicherweise psychisch erkrankten Menschen äußerst kompliziert, da sich dieser seines Fehlverhaltens nicht bewußt ist.

  • Hallo,

    hatte hier des Thema schon mal drin. Seit 27.04.2020 provoziert mein Nachbar mit Klopfgeräuschen und Geräuschen wie zuschlagen von Schranktüren, leichtes schlagen auf Heizung...

    Die Hausverwaltung hat ihn angeblich abgemahnt zweimal, seit Mitte Juni meldet sich die Hausverwaltung nicht mehr. Ein Anwalt den ich den Fall online geschildert habe, meinte eine Einschaltung eines Rechtsanwaltes bringt da gar nichts, sondern verschlimmert die Situation nur, nannte mir aber eine Minderungsquote von bis zu 20 Prozent. Da die Störungen täglich waren, häufig Nachtruhe, habe ich zweimal eigenständig eine Mietminderung vorgenommen von 18 Prozent, für die Tage an denen die Störungen statt gefunden haben und rückwirkend, also im August und im Juli, habe eine Formel aus dem Internet genommen und nur 27 % Wohnzimmer mit Schlafecke kombiniert.

    Auch auf zwei Minderungen kam gar nichts, der Eigentümer soll selbst Rechtsanwalt sein. Ein Gespräch mit dem Hausverwalter und dem Nachbarn an einem neutralen Ort habe ich abgelehnt, da

    ich häufig Schlafmangel, Kopfschmerzen hatte und eigene Gespräche mit diesem Nachbar nichts brachten.

    Im August war es etwas besser geworden, es gab auch mehrere Tage am Stück wo mal Ruhe war, aber am Wochenende war die Nachtruhe meist ab 4 oder 5 Uhr vorbei.

    Habe die Oktober Miete jetzt nicht gemindert, aber das Lärmprotokoll an die Hausverwaltung geschickt, das die Störungen weiter bestehen, aber etwas besser geworden sind.

    Jetzt heute abend macht der Mieter wieder deutlich Alarm, klopfen, Türen schlagen, andere Geräusche, habe jetzt der Hausverwaltung wieder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter

    hinterlassen.

    Ihr hattet mir schon gesagt das ihr mir hier nicht mehr helfen könnt...

    Meine Rechtschutzversicherung hatte mir eine Zusage gegeben falls ich noch einen Anwalt aufsuche.

    Meine Fragen: Bringt es wirklich noch was einen Rechtsanwalt aufzusuchen?

    Schaltet die Hausverwaltung absichtlich auf stur und meldet sich nicht?

    Falls Ihr noch Tipps habt, danke ich euch recht herzlich.

    Bitte nicht gleiches Thema erneut einstellen


  • Bringt es wirklich noch was einen Rechtsanwalt aufzusuchen?

    Durchaus, er kann dich bezüglich der Mietminderung und deren Höhe beraten und dich auch auf das Zurückbehaltungsrecht weiterer Miete aufmerksam machen, damit erhöht man den Druck auf den Vermieter.

    Wenn die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage gibt, kann man den Vermieter auch auf Durchsetzung der Nachtruhe verklagen mit einem entsprechenden Ordnungsgeld eventuell. Also ein paar Sachen kann ein Anwalt noch machen, soweit er sich mit Mietrecht wirklich auskennt.

  • Wenn ich einen Rechtsanwalt aufsuche, bringt das überhaupt was?(Rechtschutz komplett vorhanden).

    Klar, warum hat man sonst den Rechtschutz? In der Regel ist ein Schreiben eines Rechtsanwaltes wirkungsvoller als andere Versuche zur Herstellung der Ruhe.

  • Hallo,

    auf Grund von Lärmbelästigung, nächtliche Geräusche, Klopfen an Wand, seit April 2020 hatte mein Nachbar zuletzt die Räumungsklage von der Hausverwaltung bekommen, weil er nicht auszog. Ich konnte seit April 2020

    Lärmprotokolle vorweisen und war im April Zeuge vor Gericht, weitere Zeugen gab es nicht. Die Klage wurde jetzt vom Gericht abgewiesen, die Hausverwaltung prüft in die 2. Instanz

    zu gehen. Gemindert hatte ich insgesamt 251 Euro, hatte aber auch 8 Monate auf Abzug verzichtet. Mir wurde jetzt gesagt das ich die Mietminderung zurück zahlen muss, sofern keine Berufung eingelegt wird.

    Meine Fragen:

    1)Kann die Hausverwaltung die Mietminderung von mir zurück fordern, wenn keine Berufung eingelegt wird?

    2) Fällt euch noch etwas ein was ich tun kann, außer auszuziehen?

    3) Falls die Hausverwaltung in Berufung geht, seht Ihr da eine Chance?

    4) Soll ich trotzdem weiter die Lärmprotokolle einreichen?

    Hatte damals ein Erstgespräch mit einem Rechtsanwalt, der meinte solange ich nicht deutlich mehr Beweise habe, kann er nichts für mich tun.

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Gleiches Thema, bitte weiterführen und nicht neues Thema

    neues Thema erstellen

  • Hallo!

    Hatte damals ein Erstgespräch mit einem Rechtsanwalt, der meinte solange ich nicht deutlich mehr Beweise habe, kann er nichts für mich tun.

    Dann wäre es angebracht, wenn Sie jetzt erneut einen Rechtsanwalt für Mietrecht

    aufsuchen. Das Forum führt keine Rechtsberatung durch und hier käme das jetzt

    in den Bereich Rechtsberatung.

    Gruß



  • Kann die Hausverwaltung die Mietminderung von mir zurück fordern, wenn keine Berufung eingelegt wird?

    Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun, hängt nicht voneinander ab. Die Hausverwaltung argumentiert wahrscheinlich, dass wenn die Klage keinen Erfolg hat, der von dir beanstandete Mangel also offenbar nicht bestehen kann. Aber so einfach lässt sich das nicht schlussfolgern, denn es kann mehrere Gründe haben, warum die Klage scheitert.

    Falls die Hausverwaltung in Berufung geht, seht Ihr da eine Chance?

    Das lässt sich an dieser Stelle unmöglich abschätzen.

    Fällt euch noch etwas ein was ich tun kann, außer auszuziehen?

    Soll ich trotzdem weiter die Lärmprotokolle einreichen?

    Ja, weiter Lärmprotokolle schreiben. Aber vielleicht solltest du noch andere, bessere Nachweise finden, die überzeugender sind. Ich denke insbesondere an Nachbarn, die ja Zeugen sein können.

  • TowerHamburg Ich finde es schon fast beschämend, wie lange du dir dies bereits gefallen lässt.

    Was nutzen dir alle paar Wochen hier Posts zu veröffentlichen mit Protokollen wann er an ne Wand klopft?!

    Wenn du den kompletten Rechtsschutz hast, such dir schnelle, wirksame Hilfe!

    Wenn dir der erste Anwalt nicht hilft, versuch es bei einem zweiten usw.

    Ich bin ein ausgeglichener Mensch, würde aber echt sauer werden, wenn jemand meine Nachtruhe bewusst tagelange stört.

    [entfernt]

    Viel Erfolg.

    Wir geben hier bitte keine Anleitung zur Selbstjustiz, sondern fachlich korrekte Informationen.

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