Heizkostenpauschale

  • Hallo zusammen,

    seit Oktober 2018 lebe ich mit meiner Freundin in einer 61 m² großen Wohnung in München. Wir sind nur zwei in der Wohnung.

    Wir zahlen eine Heizkostenpauschale von 125€ pro Monat. (Wasser + die Heizung ist nicht kollektiv).

    Im Mietvertrag gibt es für diese Pauschale keine detaillierte Klausel, nur der Betrag pro Monat ist angegeben.

    Beginn Januar 2020 haben wir eine Abrechnung für 2018 per Email angefordert. Wir erhielten eine Abwehrreaktion und haben danach wieder nach einer Abrechnung nachgefragt.

    Letzte Anwort des Vermieters:

    "Sie zahlen laut Mietvertrag eine Pauschale....(Pauschalen werden nicht abgerechnet )

    Eine gewünschte Abrechnung werden wir Ihnen nicht erstellen können."

    Sind wir innerhalb unserer Rechte?

    Welches Verfahren könnten Sie uns empfehlen?

    Auf euere Nachrichten würden wir uns sehr freuen. :)

    Bleibt gesund,

    Freundliche Grüße

    Vincent

  • Grundsätzlich ist es richtig, dass Pauschalen nicht abgerechnet werden. Allerdings ist nur in wenige Ausnahmefällen eine Pauschale bei den Heizkosten zulässig. Eine Ausnahme ist beispielsweise, wenn ihr in einem Zweifamilienhaus mit dem Vermieter wohnt. Es gibt noch ein paar weiteren Ausnahmen, beispielsweise Niedrigenergiehäuser/Passivhäuser oder Altbauten, in denen die Mieter den Verbrauch nicht beeinflussen können.

  • Hallo Schweinchenfan,

    vielen Dank für deine Rückmeldung.

    Wir gehören jedoch nicht zu diesen Ausnahmen.

    Wir leben in einem Wohnhaus, wo in jeder Wohnung nur ein Paar oder eine WG wohnen kann. Dazu möchte ich ergänzen, dass jeder Heizkörper ein elektronischer Heizkostenverteiler hat.


    Freundliche Grüße

    Vincent

  • Hallo Vincent,

    unter der Voraussetzung, dass der Vermieter entweder vertraglich oder gesetzlich verpflichtet ist eine Abrechnung zu erstellen, sieht das Gesetz die Möglichkeit der Zurückhaltung der Nebenkosten Vorauszahlung als Druckmittel vor. Das Geld ist dann allerdings nachzuzahlen, sobald eine formell wirksame Abrechnung vorliegt.

  • Hallo Fruggel,

    vielen Dank für Ihre schnelle und sehr hilfreiche Rückmeldung.

    Ich wünsche Ihnen einen schönen Sonntag.


    Freundliche Grüße

    Vincent

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