Darf mein Mitbewohner kündigen?

  • Guten Tag,

    ich und mein Mitbewohner sind zusammen im Mietvertrag als Mieter. Nun will er Kündigen, um mich rauszuschmeißen und einen neuen Vertrag ohne mich zu schließen. Ich wusste, dass man die Zustimmung aller Vertragsparteien brauchte, um den Vertrag einer Mietergemeinschaft zu kündigen. Aber in einem Artikel des Vertrags steht das folgende:

    "Grundsätzlich wir durch die Kündigung eines Mieters, der Teil einer Mietergemeinschaft ist, der Mietvertrag insgesamt beendet."

    Was kann ich machen, um mich nicht rausschmeißen zu lassen?

  • Hallo,

    eine solche Vereinbarung im Mietvertrag dürfte (vorbehaltlich der Prüfung des gesamten Vertrags durch einen Anwalt) vermutlich unwirksam sein, da sich dies erstens mit geltenden Gesetzen widerspricht, und dies zweitens zum Nachteil des Mieters auswirken, der ungewollt raus geschmissen wird. Man kann die geltenden Rechtsnormen nicht beliebig aushebeln, jedenfalls nicht, wenn das dann zum unangemessenen Nachteil eines Beteiligten wird.

  • Vielen Dank für Ihre Antwort. Dann werde ich darüber mit einem Anwalt sprechen, um eine rechtliche Meinung zu haben. Meine Frage ist, wenn ein Artikel unwirksam ist, bedeutet das, dass also der ganze Vertrag insgesamt unwirksam und nichtig ist?

  • wenn ein Artikel unwirksam ist, bedeutet das, dass also der ganze Vertrag insgesamt unwirksam und nichtig ist?

    Nein, das ist nicht der Fall. Wenn die Klausel unwirksam ist (wovon ich wie gesagt stark ausgehe), dann ist nur die Klausel unwirksam. Der Vertrag bleibt ansonsten wirksam.

    Im Endeffekt kann dann als nur entweder gemeinsam gekündigt werden, oder mit Zustimmung aller eine Vertragsänderung gemacht werden. Spielt der Vermieter nicht mit, bleibt nur die gemeinsame Kündigung, aber dann müssen beide ausziehen.

  • Perfekt, vielen Dank. Im Fall, dass mein Mitbewohner auszieht, kann ich bevor wir gemeinsam kündigen eine Vereinbarung bei dem Immobilienbüro anfordern, in dem schriftlich erklärt wird, dass ich mit einem neuen Vertrag in der Wohnung bleiben werde? Ich befürchte, dass die Verwaltung unserer Wohnung nach der Kündigung keinen neuen Vertrag mit mir machen will.

  • Ich befürchte, dass die Verwaltung unserer Wohnung nach der Kündigung keinen neuen Vertrag mit mir machen will.

    Genau aus diesem Grund sollte man anders herum vorgehen. Nämlich zunächst nicht kündigen, sondern mit der Vermietung über einen neuen Vertrag zu verhandeln. Scheitert das, bleibt der bisherige Vertrag bis auf Weiteres bestehen und man kann sich überlegen, wie man weiterhin vorgehen will. Die gemeinsame Kündigung wäre dann eine Option. Eine andere Option ist, dass der Mitbewohner trotz seinem Auszug im Vertrag bleibt. Gegenüber dem Vermieter bleibt er dann zwar weiterhin in der Pflicht, aber ihr könnt intern zwischen euch vereinbaren, dass du alle Pflichten erfüllst.

  • Wahrscheinlich will mein Mitbewohner auf keinem Fall im Vertrag bleiben, wenn er auszieht. Die Option der Vereinbarung für einen neuen Vertrag wäre möglich?

  • Die Option der Vereinbarung für einen neuen Vertrag wäre möglich?

    Ich verstehe jetzt die Frage leider nicht. Wie oben schon erklärt erfordert dies, dass der Vermieter damit einverstanden ist. Man kann ihn dazu nicht zwingen. Es wird daher davon abhängen, wie du mit ihm verhandeln kannst um ihn zu überzeugen. Scheitert die Verhandlung und bringt kein Ergebnis, bleibt nur die gemeinsame Kündigung, aber dann musst du auch ausziehen.

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