Hallo,
angenommen jemand wohnt zur Miete in einem MFH. Die Wasserkosten werden auf der Grundlage der jeweiligen Wohn-/Nutzfläche der Wirtschaftseinheit verteilt. Aufgrund eines defekten Hauptwasserzählers war der Wasser-Gesamtverbrauch in 2018 deutlich niedriger ausgefallen als in den Vorjahren. Er betrug 2018 694 m³ , während dieser bspw. in 2017 bei 1.995 m³ lag. Dementsprechend fielen die Kosten in der Betriebskostenrechnung für Wasser in 2018 deutlich geringer aus als sonst.
Der Austausch des defekten Zählers fand in 2019 statt.
Nun wird mit der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 eine Nachbelastung Wasser für das Jahr 2018 in Höhe von fast 150 Euro vom Vermieter / Hausverwaltung geltend gemacht. Ist das erstmal allgemein rechtens oder hat der Vermieter nicht einfach Pech gehabt, dass ihm das mit dem Wasserzähler nicht eher aufgefallen ist und der eher ausgetauscht wurde?
Zudem scheint es so, als wenn für die Berechnung der Nachbelastung für das Jahr 2018 einfach die Wasserkosten auf Basis des Wasserverbrauchs von 1.755 m³ im Jahr 2019 genommen wurde, davon die abgerechneten 694 m³ in 2018 abgezogen wurden, wodurch eine Differenz von 1.061 m³ verbleibt. Es wurde also quasi eine fiktive Größe errechnet für den Rest des Jahres 2018, wo der Wasserzähler kaputt war auf Basis des Gesamtverbrauchs 2019. Ist das rechtens?
Danke für eure Einschätzung und Gruß