Brennstofflieferung berechnet nach 7Monaten nach Auszug

  • Hallo zusammen,

    Ich habe folgendes Problem. Ich habe meine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 1.1.2019 bis 30.6.2019 ( dann Auszug) bekommen.

    Ich soll eine Nachzahlung von 171,83€ tätigen obwohl ich berufsbedingt die ganze Woche über nicht daheim bin.

    In meinem Mietvertrag steht über die Wohnfläche betreffend :

    " Die Wohnfläche beträgt ca 27 qm. Die Größe gilt nicht als zugesichert. Diese Angabe dient wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich vielmehr aus der Angabe der vermieteten Räume ".

    Das wäre bei mir eine 1 Raumwohnung. Ist das rechtens?

    Und meine nächste Frage wäre :

    Die Brennstofflieferung erfolgte am 20.1.2020 also 7 Monate nach meinem Auszug genauso wie der Schornsteinfeger und die Wartungskosten der Heizung. Diese Kosten wurden mit zur Berechnung meiner Nebenkosten für den Zeitraum 1.1.2019 bis 30.6.2019 herangezogen. Darf mein Vermieter das? Bin ziemlich hilflos in der Sache.

    Vielleicht könnt ihr mir helfen?

    Lieben Dank im Vorraus

    Annuschka

  • Hallo Annuschka,

    Das wäre bei mir eine 1 Raumwohnung. Ist das rechtens?

    Für die Nebenkostenabrechnung muss die korrekte tatsächliche Größe der Wohnung eingesetzt werden, also unabhängig davon, ob im Vertrag eine garantierte oder beschreibende Angabe steht. Wenn du die Größe der Wohnung nachmisst, und dabei auf eine andere Größe kommst als in der Abrechnung angegeben, ist das ein Grund zur Beanstandung.

    Diese Kosten wurden mit zur Berechnung meiner Nebenkosten für den Zeitraum 1.1.2019 bis 30.6.2019 herangezogen.

    Das ist normal und korrekt so. Denn zunächst mal werden die Kosten des gesamten Abrechnungsjahres von 12 Monaten ermittelt. Erst dann im nächsten Schritt werden die Kosten auf deinen Nutzungszeitraum herunter gerechnet über die Tage bzw. den Verbrauch.

    Es kann natürlich möglich sein, dass trotzdem ein Fehler in der Abrechnung ist, das kann ich ohne Prüfung der Abrechnung nicht sagen. Aber bezogen auf deine Frage ist es korrekt.

  • Hallo Fruggel,

    Wenn ich meine Nebenkostenabrechnung hier reinstelle könntest du da mal drüber schauen?

    Für die Wohnfläche wurden 34 qm berechnet was ich nicht mehr nachprüfen kann da ich seit einem Jahr dort nicht mehr wohne. Aber kann er die Beschaffungskosten des Brennstoffes die Anfang dieses Jahres erfolgten zur Berechnung nehmen? Er hat ja auch Anfang vorrigen Jahres Brennstoff bezogen als ich noch dort wohnte. Wäre das nicht ausschlaggebend?

  • Man muss unterscheiden, ob es einen Tank gibt, in dem Brennstoff gelagert wird, oder ob der Brennstoff über eine Gasleitung direkt vom Versorger kommt. Bei einem Tank dürfen nur die Belieferungen genommen werden, die innerhalb des Abrechnungsjahres sind. Wenn es aber die Jahresrechnung des Versorgers ist, dann bezieht sich die auf das vorherige Jahr.

    Mehr kann ich nicht sagen ohne die Abrechnung zu sehen.

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