Hallo zusammen,
Ich habe folgendes Problem. Ich habe meine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 1.1.2019 bis 30.6.2019 ( dann Auszug) bekommen.
Ich soll eine Nachzahlung von 171,83€ tätigen obwohl ich berufsbedingt die ganze Woche über nicht daheim bin.
In meinem Mietvertrag steht über die Wohnfläche betreffend :
" Die Wohnfläche beträgt ca 27 qm. Die Größe gilt nicht als zugesichert. Diese Angabe dient wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich vielmehr aus der Angabe der vermieteten Räume ".
Das wäre bei mir eine 1 Raumwohnung. Ist das rechtens?
Und meine nächste Frage wäre :
Die Brennstofflieferung erfolgte am 20.1.2020 also 7 Monate nach meinem Auszug genauso wie der Schornsteinfeger und die Wartungskosten der Heizung. Diese Kosten wurden mit zur Berechnung meiner Nebenkosten für den Zeitraum 1.1.2019 bis 30.6.2019 herangezogen. Darf mein Vermieter das? Bin ziemlich hilflos in der Sache.
Vielleicht könnt ihr mir helfen?
Lieben Dank im Vorraus
Annuschka