Beiträge von Annuschka

    Hallo Fruggel,

    Wenn ich meine Nebenkostenabrechnung hier reinstelle könntest du da mal drüber schauen?

    Für die Wohnfläche wurden 34 qm berechnet was ich nicht mehr nachprüfen kann da ich seit einem Jahr dort nicht mehr wohne. Aber kann er die Beschaffungskosten des Brennstoffes die Anfang dieses Jahres erfolgten zur Berechnung nehmen? Er hat ja auch Anfang vorrigen Jahres Brennstoff bezogen als ich noch dort wohnte. Wäre das nicht ausschlaggebend?

    Hallo zusammen,

    Ich habe folgendes Problem. Ich habe meine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 1.1.2019 bis 30.6.2019 ( dann Auszug) bekommen.

    Ich soll eine Nachzahlung von 171,83€ tätigen obwohl ich berufsbedingt die ganze Woche über nicht daheim bin.

    In meinem Mietvertrag steht über die Wohnfläche betreffend :

    " Die Wohnfläche beträgt ca 27 qm. Die Größe gilt nicht als zugesichert. Diese Angabe dient wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich vielmehr aus der Angabe der vermieteten Räume ".

    Das wäre bei mir eine 1 Raumwohnung. Ist das rechtens?

    Und meine nächste Frage wäre :

    Die Brennstofflieferung erfolgte am 20.1.2020 also 7 Monate nach meinem Auszug genauso wie der Schornsteinfeger und die Wartungskosten der Heizung. Diese Kosten wurden mit zur Berechnung meiner Nebenkosten für den Zeitraum 1.1.2019 bis 30.6.2019 herangezogen. Darf mein Vermieter das? Bin ziemlich hilflos in der Sache.

    Vielleicht könnt ihr mir helfen?

    Lieben Dank im Vorraus

    Annuschka

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!