Hallo zusammen,
Ich habe 5 Jahre in einer 58qm Whg gewohnt und die ersten drei Jahre jeweils Abrechnungen mit wenig +/- erhalten, 2018 wurde anscheinend falsch abgelesen (die erste Ablesung wo ich selbst nicht vorort war) und es gab satte 500 Rückzahlung. 2019 kam nun der Knaller mit über 1200 Nachzahlung. Da 2018/2019 ein langer Winter war und der Ölpreis hoch ergab sich zusätzlich 30% erhöhte Heizkosten.
Die Frage ist nun, stimmt etwas an der Rechnung nicht, darf man die falsch abgelesenen Werte nun im Folgejahr verrechnen (Als normale BK Nachverrechnung wäre es verjährt), wenn sie 2020 ja wieder richtig abgelesen wurden?
Hier sind die Abrechnungen seit wir der Wohnung wohnen, 2015 ein verkürztes Jahr.
HK kum. 12M sind die anteiligen Heizkosten für meine Wohneinheit
Durchschnitt m2 ist der vom Vermieter angegebene Heizpreis
Diff zu Vorjahr ist der Heizpreisunterschied im Vergleich zum Vorjahres Durchschnitt m2.
|
Jahr |
Monate |
Heizkosten |
HK kum. 12M |
Durchschnitt m2 |
BK Differenz |
Diff zu Vorjahr % |
|
2015 |
8 |
273,21 € |
364,28 € |
0,70 € |
164,84 € |
n/a |
|
2016 |
12 |
592,42 € |
592,42 € |
0,52 € |
7,90 € |
-25,71 % |
|
2017 |
12 |
666,08 € |
666,08 € |
0,61 € |
-16,37 € |
18,38 % |
|
2018 |
12 |
181,58 € |
181,58 € |
0,62 € |
513,58 € |
0,59 % |
|
2019 |
12 |
1.803,96 € |
1.803,96 € |
0,81 € |
-1.222,83 € |
31,26 % |
Ich hätte, wenn ich die BK Differenz des Vorjahres einrechne mit maximal 900 gerechnet, wenn man die Heizkosten von ca 600€ + 30% rechnet.
Die Nachfrage an den Vermieter, der dann bei Thermomess um Klärung gebeten hat, ergab die Aussage, dass der Ableser für 2018 die falschen Werte notiert hatte, das war alles.
Wie würdet ihr vorgehen, ist die Rechnung gerechtfertigt?
Vielen Dank,
Max