Heizkosten nach Fehlablesung im Vorjahr mehr als 120% Nachzahlung

  • Hallo zusammen,

    Ich habe 5 Jahre in einer 58qm Whg gewohnt und die ersten drei Jahre jeweils Abrechnungen mit wenig +/- erhalten, 2018 wurde anscheinend falsch abgelesen (die erste Ablesung wo ich selbst nicht vorort war) und es gab satte 500 Rückzahlung. 2019 kam nun der Knaller mit über 1200 Nachzahlung. Da 2018/2019 ein langer Winter war und der Ölpreis hoch ergab sich zusätzlich 30% erhöhte Heizkosten.

    Die Frage ist nun, stimmt etwas an der Rechnung nicht, darf man die falsch abgelesenen Werte nun im Folgejahr verrechnen (Als normale BK Nachverrechnung wäre es verjährt), wenn sie 2020 ja wieder richtig abgelesen wurden?

    Hier sind die Abrechnungen seit wir der Wohnung wohnen, 2015 ein verkürztes Jahr.


    HK kum. 12M
    sind die anteiligen Heizkosten für meine Wohneinheit
    Durchschnitt m2 ist der vom Vermieter angegebene Heizpreis
    Diff zu Vorjahr ist der Heizpreisunterschied im Vergleich zum Vorjahres Durchschnitt m2.

    Jahr

    Monate

    Heizkosten

    HK kum. 12M

    Durchschnitt m2

    BK Differenz

    Diff zu Vorjahr %

    2015

    8

    273,21 €

    364,28 €

    0,70 €

    164,84 €

    n/a

    2016

    12

    592,42 €

    592,42 €

    0,52 €

    7,90 €

    -25,71 %

    2017

    12

    666,08 €

    666,08 €

    0,61 €

    -16,37 €

    18,38 %

    2018

    12

    181,58 €

    181,58 €

    0,62 €

    513,58 €

    0,59 %

    2019

    12

    1.803,96 €

    1.803,96 €

    0,81 €

    -1.222,83 €

    31,26 %

    Ich hätte, wenn ich die BK Differenz des Vorjahres einrechne mit maximal 900 gerechnet, wenn man die Heizkosten von ca 600€ + 30% rechnet.

    Die Nachfrage an den Vermieter, der dann bei Thermomess um Klärung gebeten hat, ergab die Aussage, dass der Ableser für 2018 die falschen Werte notiert hatte, das war alles.

    Wie würdet ihr vorgehen, ist die Rechnung gerechtfertigt?

    Vielen Dank,

    Max

  • Hallo Max,

    das ist leider korrekt so. Denn der Verbrauch ergibt sich nun mal aus der Differenz zwischen dem aktuellen Verbrauchswert und dem Wert des letzten Jahres. Wenn der Wert letztes Jahr also zu gering war wegen der Falschablesung, dann muss jetzt zwangsläufig die Differenz größer werden.

    Man hat als Mieter 12 Monate ab Erhalt einer Abrechnung Zeit, Fehler zu beanstanden. Und man sollte bei der Prüfung selbstverständlich auch die Zählerstände überprüfen, das gehört dazu.

    Allerdings hast du ja genau genommen jetzt keinen Nachteil. Denn du hast ja letztes Jahr aufgrund des Fehlers eine Rückerstattung bekommen. Normal wäre die Rückerstattung weniger gewesen oder vielleicht hättest du noch was nachzahlen müssen. Das gleicht sich jetzt einfach wieder aus. Insofern ist doch eigentlich alles okay und du kannst zufrieden sein wie es ist.

  • Hallo Fruggel,

    Danke für deine Antwort, ich habe es befürchtet, da ich insgeheim auch annahm dass sich das vermutlich von selbst wieder ausgleicht (zumindest von den Zählerständen her).

    Durch den Umstand dass die generellen Heizpreise jetzt um 30% Höher sind als letztes Jahr und damit dies verrechnet wird, habe ich allerdings für die Differenz der Fehlablesung nun natürlich ein Ungleichgewicht und somit einen Nachteil - da die Differenz der falsch abgelesenen Werte jetzt zu 30% erhöht abgerechnet werden.

    Da ich aber die letzte Ablesung nicht beanstandet habe, hab ich wohl einfach Pech. Wären die Heizkosten zum Vorjahr rückläufig, wäre es halt zu meinem Vorteil gewesen.

  • Ja leider. Man sollte sich durchaus die Abrechnung jedes Jahr genauer anschauen, und dabei wie gesagt auch auf die Zählerstände achten. Nicht selten hat sich bei Überprüfungen schon heraus gestellt, dass die Zähler schlichtweg mit einem Nachbarn verwechselt wurden. Auch das ist einer von möglichen Fehlern.

    Wenn du magst kann st die die Abrechnung hier mal hochladen, vielleicht fällt mir noch eine Ungereimtheit auf. Aber bezüglich deiner Informationen scheint es korrekt zu sein, wenn auch nun Pech für dich.

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