Hallo zusammen,
Ich habe folgenden Fall und würde mich über Einschätzung freuen:
Ich habe einen Mietvertrag am 13.03.20 fristgerecht zum 30.06.20 gekündigt, hilfsweise auch früher. Das Schreiben richtete sich an alle im Mietvertrag genannten Vermieter.
In dem Schreiben habe ich zum Ausdruck gebracht, dass ich am 14.04.20 ausziehen werde und einer Neuvermietung zum 01.05.20 zustimme.
Die Kündigung würde mir am 16.03.20 schriftlich bestätigt.
Ich bin am 14.04.20 ausgezogen. Am 20.04.20 fand die Übergabe statt. Der Vermieter hat am Zustand Mängel festgestellt und aktiv die Rückgabe der Schlüssel gefordert. Diese habe ich ihm gegeben.
Ich vertrete jetzt die Auffassung, dass das Mietverhältnis somit vorzeitig aufgehoben ist, da ich klar meinen Willen zu einer vorzeitigen Aufhebung geäußert habe und der Vermieter durch aktive Annahme der Schlüssel dem zugestimmt hat.
Wie ist dieser Sachverhalt Eurer Meinung nach einzuschätzen? Kann ich hier davon ausgehen, dass der Vermieter konkludent einer vorzeitigen Aufhebung zugestimmt hat?
Ich danke Euch vorab
Viele Grüße
Thorben