Vorzeitige Aufhebung durch Schlüsselübergabe

  • Hallo zusammen,

    Ich habe folgenden Fall und würde mich über Einschätzung freuen:

    Ich habe einen Mietvertrag am 13.03.20 fristgerecht zum 30.06.20 gekündigt, hilfsweise auch früher. Das Schreiben richtete sich an alle im Mietvertrag genannten Vermieter.

    In dem Schreiben habe ich zum Ausdruck gebracht, dass ich am 14.04.20 ausziehen werde und einer Neuvermietung zum 01.05.20 zustimme.

    Die Kündigung würde mir am 16.03.20 schriftlich bestätigt.

    Ich bin am 14.04.20 ausgezogen. Am 20.04.20 fand die Übergabe statt. Der Vermieter hat am Zustand Mängel festgestellt und aktiv die Rückgabe der Schlüssel gefordert. Diese habe ich ihm gegeben.

    Ich vertrete jetzt die Auffassung, dass das Mietverhältnis somit vorzeitig aufgehoben ist, da ich klar meinen Willen zu einer vorzeitigen Aufhebung geäußert habe und der Vermieter durch aktive Annahme der Schlüssel dem zugestimmt hat.

    Wie ist dieser Sachverhalt Eurer Meinung nach einzuschätzen? Kann ich hier davon ausgehen, dass der Vermieter konkludent einer vorzeitigen Aufhebung zugestimmt hat?

    Ich danke Euch vorab

    Viele Grüße

    Thorben

  • Hallo Thorben,

    nein, die Rückgabe der Schlüssel allein bedeutet noch keine stillschweigende Aufhebung des Mietverhältnisses. Denn auch danach hättest du theoretisch die Möglichkeit und das Recht, die Schlüssel zurück zu fordern um die Wohnung bis zum Ende der Mietzeit zu nutzen. Für ein konkludentes Verhalten müsste mehr dazu kommen.

    Die konkuldente Aufhebung kann beispielsweise erst dann gegeben, wenn es dem Vermieter nicht mehr möglich ist, dir die Wochnung wieder zu übergeben, indem er beispielsweise umfangreiche Sanierungen durchführt oder die Wohnung einem neuen Mieter überlässt.

    Du hättest dir das Ende des Mietverhältnisses zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe bestätigen lassen sollen, nur dann wäre es eindeutig gewesen.

  • Hallo,

    erst einmal Danke für die Antwort.

    Der für mich entscheidende Punkt ist: Während der Übergabe hat der Vermieter mehrmals von sich aus die Herausgabe der Schlüssel gefordert. Ich habe diese nicht angeboten. Die Schlüssel habe ich dann natürlich herausgegeben.

    Macht dieses Detail einen Unterschied?

  • Das habe ich aus deiner Information auch schon so gelesen. Aber wie schon erklärt reicht das meines Wissens nicht zweifelsfrei aus, ein konkludentes Handeln zu erklären. Vielleicht kann @darkshadow noch was dazu sagen, er kann das ganz sicher besser eingrenzen.

  • Während der Übergabe hat der Vermieter mehrmals von sich aus die Herausgabe der Schlüssel gefordert. Ich habe diese nicht angeboten.

    Zur Übergabe gehört auch die Herausgabe der Schlüssel, sonst wäre es keine Übergabe. Denn für eine Übergabe muss der Besitz vollständig aufgegeben werden und das wäre nicht der Fall, wenn ein Schlüssel einbehalten wird. Außerdem hast du ja den Zeitpunkt der Rückgabe maßgeblich beeinflusst, indem du ja das Datum deines Auszuges genannt hast.

    Ich persönlich kann hier keine konkludente Vereinbarung auf vorzeitige Vertragsaufhebung erkennen. Ich kann den Vermieter nicht unterstellen, dass er freiwillig das Risiko übernimmt, auf eine Monatsmiete zu verzichten, falls er keinen geeigneten Nachmieter findet. Aber selbst wenn man das unterstellen sollte, dass man aufgrund der Tatsache das der Vermieter aktiv den Schlüssel gefordert hat, wird das wohl auch nur schwierig nachzuweisen sein, da wird sich der Vermieter damit verteidigen "ich habe das mal beiläufig erwähnt".

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!