Kündigung trotz Corona möglich?

  • Hallo,

    mein Name ist Dennis. Ich habe mich in diesem Forum neu angemeldet. Auf dieses Forum bin ich hier und da schon einmal gestoßen. Diesmal habe ich aber ein konkretes Anliegen und eine Fragestellung.

    Meine Lage:

    Ich habe mich entschieden mit meiner Freundin für einige Zeit in Sydney zu leben. Die Wohnungslage in meiner Heimatstadt ist etwas schwierig, weshalb ich mich entschied, die Wohnung (2-Raum) zu behalten und unter zu vermieten. Diese Tatsache macht mich nun zum Vermieter.

    Mietvertrag:

    Ich habe meiner Untermieterin auf dem Papier ein Zimmer vermietet, und den Rest der Wohnung kann sie mit nutzen. Die Wohnung ist weiterhin möbliert und der Mietvertrag befristet.


    Ich berichte jetzt etwas von der bisherigen Geschichte der Vermietung an meine Untermieterin. Wenn das uninteressant ist, springt einfach runter zu meiner eigentlichen Frage nach unten.

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    Vom ersten Tag an war der Erhalt der Miete ein Krampf. Die erste Ausrede war ein Zahlendreher bei der Überweisung. Die zweite Miete musste meine Mutter persönlich abholen in Bar. Bisher kam keine Miete Pünktlich!

    Weiterhin habe ich Ihr schon zwei Abmahnungen geschrieben, eine wegen Partys die alle Nachbarn wachgehalten hat. Bei einer Feier landete Ihr Fernseher zertreten vor der Tür und ein Luftbett schwamm auf dem Teich neben dem Haus, für zwei Wochen. Die zweite Abmahnung schrieb ich, weil Sie die Miete für den Monat November nicht bezahlte. Dafür habe ich mit Ihr einen Vertrag gemacht, in dem auch steht, dass eine weitere Verzögerung der Zahlung zu einer außerordentlichen Kündigung der Wohnung führt. Ich weiß nicht ob das rechtens ist, aber es steht drin und Sie hat unterschrieben.

    Im Januar fehlte die Miete schon wieder und ich habe Ihr gesagt, dass wenn sie nicht sofort zahlt, ich ihr die Kündigung schicke mit einer Frist von knapp zwei Wochen.

    Auf die zwei Wochen komme ich, da es ein Untermietvertrag eines Zimmers ist, welches möbliert ist.

    Ich weiß nicht, ob ich da einiges überlesen habe aber mir stellt es sich so dar, dass ich in der Situation bin, so eine Kündigung zu verschicken. (nach § 573 c Abs. 3 BGB)

    Wie dem auch sei, die Miete kam dann. Drohen scheint zu helfen.

    Ich habe ihr auch mehrfach angeboten, dass Sie mit mir reden kann, wenn sie in Zahlungsschwierigkeiten kommt. Das hilft ja am Ende auch mir! Ich weiß, dass das Geld einmal nicht kommt und kann mit ihr gemeinsam planen, wann ich voraussichtlich einen Kontoeingang haben werde.

    Nun greift die Coronaproblematik um sich und in den Medien wird verbreitet, dass man seine Miete nicht zahlen muss. Ja ich weiß, man muss es dennoch aber ich weiß ganz genau, welcher Teil des Inhaltes bei dieser Frau hängen geblieben ist.

    Sie antwortet aktuell nicht auf SMS, ihr Email-Account funktioniert nicht mehr (sicherlich gelöscht) und Sie geht nicht ans Telefon. Ich werde demnächst bei Ihrer, mir bekannten Arbeitsstelle anrufen und fragen, ob sie noch dort ist. Sie zu erreichen, war auch schon immer schwierig. Nur in der Zeit, als sie die Wohnung wollte, war sie leicht erreichbar.

    Diese Frau hat mich mehrfach angelogen... nachweislich angelogen und zwar mit tatsächlich ausgedachten Geschichten um mich hinzuhalten. Ich denke es ist uninteressant für hier - aber wenn es Jemanden interessiert schreibe ich es gern nieder.

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    Meine Frage:

    Kann ich meine Untermieterin unter bestimmten Voraussetzungen auch in der Corona Krise kündigen? Möglicher Weise auf Grund der Struktur des Mietvertrages und weil Sie sich nicht meldet?

    In den Medien wird berichtet, dass man sich bei Zahlungsunfähigkeit bei dem Vermieter melden sollte und Ihm nachweisen sollte, dass man Zahlungsunfähig ist. Es steht aber nirgendwo, was passiert, wenn der Mieter das nicht macht. Ich kann sie ja nicht mal erreichen und selbst nachfragen.


    Vielen Dank für eure Antworten!

  • Hallo,

    es ist bereits zweifelhaft ob § 549 BGB hier einschlägig ist. Dafür muss der Vermieter in der Wohnung wohnen, er muss zwar nicht ständig anwesend sein, aber der Lebensmittelpunkt muss da sein. Daran kann es hier durchaus fehlen, soweit du in Sydney "lebst".

    Weiterhin müsste man prüfen, ob im Mietvertrag eine Ausstattungspflicht vorliegt, es reicht nicht bloß aus das die Wohnung von dir ausgestattet worden ist, du musst genau dazu auch verpflichtet sein aus dem Vertrag.

    Es steht aber nirgendwo, was passiert, wenn der Mieter das nicht macht.

    Gar nichts. Der Mieter ist verpflichtet den Zusammenhang glaubhaft zu machen zwischen Mietausfall und Corona. Das ist aber erst vor Gericht notwendig. Man könnte jetzt noch streiten wer in solchen Fällen die Prozesskosten tragen muss, aber das ist was anderes.

    Ob eine ordentliche Kündigung möglich ist wegen den bisherigen Abmahnungen und Zahlungsschwierigkeiten ist ne andere Frage, die pauschal nicht beantwortet werden kann.

  • Die Sache geht weiter, jedoch mit einer Wendung.

    Die besagte Frau hat mir am ersten Mai eine E-Mail geschickt, mit dem Inhalt, dass Sie die Wohnung am 04.05. zurückgeben möchte. Der Vertrag geht eigentlich mit 31.05.2020 und sie hat diesen auch nicht gekündigt. Ich war natürlich froh, dass wie rausgeht aber da sie noch Mietschulden hat, teilte ich ihr mit, dass sie die Schuld Höhe in Bar mitbringen soll, sonst nehme ich die Wohnung nicht einfach zurück. Abzüglich der Kaution geht es um noch 300 €.

    Ohne Gegenvorschlag erschien sie am 04.05. nicht, um die Wohnung abzugeben. Ausgezogen ist sie aber. Wir haben theoretisch einen Schlüssel zur Wohnung aber sie hat das Schloss getauscht und wir kommen nicht rein, was vielleicht auch erstmal besser so ist. Es handelt sich um so einen Schlüssel, der überall passt – Keller, Haustür, Wohnungstür etc.. Das würde also sehr teuer kommen, wenn das weg ist.

    Ich habe versucht sie zu erreichen, was nach vielen vielen Versuchen gelang und wir machten einen neuen Termin aus, zu dem sie ebenfalls nicht erschien.

    Da der Mietvertrag ja noch läuft und sie "nur" die Miete nicht zahlt, werden wir erstmal nicht viel machen können, vermute ich.

    Ich werde versuchen mich bei der Polizei zu erkundigen, was passieren kann, wenn sie bis zum 31.05 oder 01.06 den Schlüssel nicht zurückgibt aber ich vermute, es wird alles auf einen Anwalt hinaus laufen oder?

    Wegen der 300 € möchte ich eigentlich ungern so ein Fass aufmachen, aber ich kann die Wohnung, für die ich selbst Miete zahle, nicht nutzen. Wer weiß wie es innen aussieht. Ich weiß mit zwischenmenschlich korrektem Verhalten nicht mehr weiter.

    Ich kenne von dieser Frau nur die Arbeitsstelle. Habt ihr Vorschläge, was der beste Weg ist?

    In erster Linie ist mir Schlüssel und Schloss wichtig.


    Vielen Dank

  • Ich werde versuchen mich bei der Polizei zu erkundigen, was passieren kann

    Bei der Polizei brauchst du dich nicht erkundigen. Denn deine Frage fällt nicht in deren Zuständigkeit, man wird dir keine Antwort geben können. Zuständig ist hierbei ein Rechtsanwalt.

    Und der Rechtsanwalt wird dir erklären, dass man einen gerichtlichen Titel für die Räumung der Wohnung erwirken muss. Damit kann dann ein Gerichtsvollzieher die Wohnung öffnen lassen (mit Schlüsseldienst) und dir die Wohnung übergeben. Einen anderen Weg sieht das Gesetz nicht vor.

    Dabei muss man erwähnen, dass bei diesem Prozess einige Kosten entstehen, die von der Mieterin anschließen eingefordert werden können (sofern sie Geld hat), du diese aber erst mal vorstrecken musst.

    Jetzt solltest du aber erst mal das Ende des Mietverhältnisses abwarten. Vorher ist es zu früh, etwas zu unternehmen. Bis dahin würde ich die Mieterin weiterin kontaktieren und versuchen, sie zu überzeugen, dass es für sie besser ist, die Übergabe der Wohnung durchzuführen, da sie andernfalls einige Kosten für den Räumungsprozess zusätzlich zu zahlen hätte.

    Noch eine kleine Anmerkung. Für den Räumungsprozess ist es dann auch zwingend erforderlich, dass eine wirksame Kündigung in schriftlicher Form zugegangen ist. Ich konnte jetzt aus dem Text oben nicht heraus lesen, ob das schon erfolgt ist. Ohne schriftlicher Kündigung besteht das Mietverhältnis nämlich weiter.

  • Ah also die Kündigung müsste ich im Notfall schreiben? Das ist ein Wertvoller Tip Danke. Ich dachte mit dem Fristende des Mietvertrages ist alles vorbei.

    Vielen Dank für die Antwort.

  • Das ist ein Wertvoller Tip Danke. Ich dachte mit dem Fristende des Mietvertrages ist alles vorbei.

    Ja das schon. Wenn es ein wirksam befristeter Mietvertrag ist, dann endet dieser automatisch und muss nicht gekündigt werden.

    Aber ich kann nicht beurteilen, ob der Zeitvertrag wirklich rechtlich wirksam ist. Und das darf hier auch niemand. Wenn du nicht sicher bist, müsstest du zu einem Rechtsanwalt gehen und den Vertrag prüfen lassen.

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