Hallo,
mein Name ist Dennis. Ich habe mich in diesem Forum neu angemeldet. Auf dieses Forum bin ich hier und da schon einmal gestoßen. Diesmal habe ich aber ein konkretes Anliegen und eine Fragestellung.
Meine Lage:
Ich habe mich entschieden mit meiner Freundin für einige Zeit in Sydney zu leben. Die Wohnungslage in meiner Heimatstadt ist etwas schwierig, weshalb ich mich entschied, die Wohnung (2-Raum) zu behalten und unter zu vermieten. Diese Tatsache macht mich nun zum Vermieter.
Mietvertrag:
Ich habe meiner Untermieterin auf dem Papier ein Zimmer vermietet, und den Rest der Wohnung kann sie mit nutzen. Die Wohnung ist weiterhin möbliert und der Mietvertrag befristet.
Ich berichte jetzt etwas von der bisherigen Geschichte der Vermietung an meine Untermieterin. Wenn das uninteressant ist, springt einfach runter zu meiner eigentlichen Frage nach unten.
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Vom ersten Tag an war der Erhalt der Miete ein Krampf. Die erste Ausrede war ein Zahlendreher bei der Überweisung. Die zweite Miete musste meine Mutter persönlich abholen in Bar. Bisher kam keine Miete Pünktlich!
Weiterhin habe ich Ihr schon zwei Abmahnungen geschrieben, eine wegen Partys die alle Nachbarn wachgehalten hat. Bei einer Feier landete Ihr Fernseher zertreten vor der Tür und ein Luftbett schwamm auf dem Teich neben dem Haus, für zwei Wochen. Die zweite Abmahnung schrieb ich, weil Sie die Miete für den Monat November nicht bezahlte. Dafür habe ich mit Ihr einen Vertrag gemacht, in dem auch steht, dass eine weitere Verzögerung der Zahlung zu einer außerordentlichen Kündigung der Wohnung führt. Ich weiß nicht ob das rechtens ist, aber es steht drin und Sie hat unterschrieben.
Im Januar fehlte die Miete schon wieder und ich habe Ihr gesagt, dass wenn sie nicht sofort zahlt, ich ihr die Kündigung schicke mit einer Frist von knapp zwei Wochen.
Auf die zwei Wochen komme ich, da es ein Untermietvertrag eines Zimmers ist, welches möbliert ist.
Ich weiß nicht, ob ich da einiges überlesen habe aber mir stellt es sich so dar, dass ich in der Situation bin, so eine Kündigung zu verschicken. (nach § 573 c Abs. 3 BGB)
Wie dem auch sei, die Miete kam dann. Drohen scheint zu helfen.
Ich habe ihr auch mehrfach angeboten, dass Sie mit mir reden kann, wenn sie in Zahlungsschwierigkeiten kommt. Das hilft ja am Ende auch mir! Ich weiß, dass das Geld einmal nicht kommt und kann mit ihr gemeinsam planen, wann ich voraussichtlich einen Kontoeingang haben werde.
Nun greift die Coronaproblematik um sich und in den Medien wird verbreitet, dass man seine Miete nicht zahlen muss. Ja ich weiß, man muss es dennoch aber ich weiß ganz genau, welcher Teil des Inhaltes bei dieser Frau hängen geblieben ist.
Sie antwortet aktuell nicht auf SMS, ihr Email-Account funktioniert nicht mehr (sicherlich gelöscht) und Sie geht nicht ans Telefon. Ich werde demnächst bei Ihrer, mir bekannten Arbeitsstelle anrufen und fragen, ob sie noch dort ist. Sie zu erreichen, war auch schon immer schwierig. Nur in der Zeit, als sie die Wohnung wollte, war sie leicht erreichbar.
Diese Frau hat mich mehrfach angelogen... nachweislich angelogen und zwar mit tatsächlich ausgedachten Geschichten um mich hinzuhalten. Ich denke es ist uninteressant für hier - aber wenn es Jemanden interessiert schreibe ich es gern nieder.
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Meine Frage:
Kann ich meine Untermieterin unter bestimmten Voraussetzungen auch in der Corona Krise kündigen? Möglicher Weise auf Grund der Struktur des Mietvertrages und weil Sie sich nicht meldet?
In den Medien wird berichtet, dass man sich bei Zahlungsunfähigkeit bei dem Vermieter melden sollte und Ihm nachweisen sollte, dass man Zahlungsunfähig ist. Es steht aber nirgendwo, was passiert, wenn der Mieter das nicht macht. Ich kann sie ja nicht mal erreichen und selbst nachfragen.
Vielen Dank für eure Antworten!