Fotos im Internet bei beabsichtigtem Verkauf der Mietwohnung

  • Unser Vermieter möchte die Wohnung verkaufen, in der wir seit ca. 17 Jahren wohnen. Hierfür soll ein Immobilienmakler ein Wertgutachten erstellen. Uns als Mieter wird die Wohnung zuerst zum Kauf angeboten. Sollte der Preis aber zu hoch sein und wir das nicht finanzieren können, soll sie auf dem Immobilienmarkt angeboten werden. Das ist für mich alles nachvollziehbar. Meine Frage ist jetzt, darf der Makler Fotos in unserer Wohnung, also mit unserer Einrichtung machen, und diese dann im Internet veröffentlichen? Das würde mich extrem stören.

  • Kann ich Dir nicht konkret beantworten.

    Habe aber schon andere Wohnungsinserate gesehen, wo noch Inventar von den jetzigen Bewohnern sichtbar war.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Hallo,

    dies ist im Mietrecht geregelt. Sofern sich bis zum heutigen Tag nichts geändert hat, glaube ich, dass man da nicht zustimmen muss. Davon abgesehen sind viele Fotos abschreckend. Zustimmen würde ich nur, wenn die Einrichtung dem Möbelkatalog entsprungen ist und dann würde ich fragen, was er mir für die Erlaubnis vergüten will.

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