Wartung des Rasenmähers

  • Hallo zusammen,

    angenommen, es wurde im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter sich verpflichtet, den Rasen /Garten kostenlos zu pflegen und der Vermieter ihm dafür den Rasenmäher zur Verfügung stellt. Kann der Vermieter dann verlangen, dass der Mieter die regelmäßigen Wartungen und nötige Reparaturen veranlasst und auch die dafür entstandenen Kosten übernimmt?

    Danke im Voraus!

  • Hallo paulinchen,

    Wenn im Vertrag vereinbart ist, dass der Mieter die Gartenpflege übernehmen soll, dann bedeutet das gleichzeitig auch, dass sich der Mieter die erforderlichen Geräte selber besorgen muss. Mit anderen Worten, der Vermieter müsste noch nicht mal den Rasenmäher zur Verfügung stellen. Somit ist es also keineswegs ein Nachteil für einen Mieter, wenn dieser die Wartung des Rasenmähers übernimmt. Immerhin musst du ja keinen Rasenmäher kaufen, das kann man also positiv sehen.

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