Hallo zusammen,
angenommen, es wurde im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter sich verpflichtet, den Rasen /Garten kostenlos zu pflegen und der Vermieter ihm dafür den Rasenmäher zur Verfügung stellt. Kann der Vermieter dann verlangen, dass der Mieter die regelmäßigen Wartungen und nötige Reparaturen veranlasst und auch die dafür entstandenen Kosten übernimmt?
Danke im Voraus!