Miete Zahlen trotz Corona ( Gewerbe)

  • Hallo alle zusammen. Ich besitze ein Reihengeschäftshaus. Unten ist der Laden vermietet, etwa 86 qm2. Im Laden wird Druckbetrieb vertrieben. Der Mieter hat einen Arbeiter.

    Miete bekomme ich 650€.

    Allerdings sind wir uns einig geworden, dass er die Miete nicht bezahlt erst einmal, für März und April, wegen der aktuellen Situation.

    Meine Frage : Kann und darf er die Miete verweigern, auch wenn er die staatliche Förderung erhält demnächst? Oder ist er somit verpflichtet, egal inwieweit die Förderung ihm reicht?

    Danke im voraus 8)

  • Hallo Stefan,

    laut dem Gesetz müssen die Mieten in jedem Fall nachgezahlt werden, auch wenn man die staatliche Förderung nicht bekommt. Ein Mieter kann die Zahlung nicht komplett verweigern. Als Vermieter kann man sogar Zinsen verlangen, denn trotz dem Gesetz ist der Mieter im Verzug mit der Zahlung der Miete. Das Gesetz soll lediglich verhindern, dass man aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten, die durch die Coronakrise bedingt sind, nicht gleich gekündigt werden kann. Nicht mehr und nicht weniger.

  • Allerdings sind wir uns einig geworden, dass er die Miete nicht bezahlt erst einmal, für März und April, wegen der aktuellen Situation.

    "einig geworden" heißt jetzt was genau?

    Gibt es eine schriftliche, von beiden Seiten unterschriebene Vereinbarung? Falls ja mit welchem Wortlaut.

    Oder haben Sie nur mit dem Mieter gesprochen und auf die neue Gesetzeslage verwiesen, die eine Stundung ermöglicht?

    Meine Antworten zeigen lediglich meine persönliche Meinung, wie ich eine Sache auf Basis der gegebenen Informationen einschätzen würde. Sie stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Die kann Ihnen nur ein Anwalt geben.

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