Untermietvertrag für Freundin - Formulierung

  • Hallo zusammen,


    meine Freundin zieht bei mir ein und wir möchten einen Untermietvertrag aufsetzen.

    Sie wird natürlich alle Räume mitbenutzen. Wie wird soetwas in einem Untermietvertrag formuliert?

    Ich als Hauptmieter, vermiete ihr ja kein separates Zimmer, sondern wir teilen uns die Wohnung fifty-fifty.


    Hat damit jemand Erfahrung? Es leben ja bestimmt viele Partner so zusammen mit einem Untermietvertrag.


    Besten Dank!

  • Hallo Momo,

    nein, es ist keineswegs üblich, dass man einen Untermietvertrag macht, wenn man mit einem Lebenspartner zusammen wohnt. Ganz im Gegenteil, es kann sogar bestimmte juristische Konstellationen geben, bei denen ein Gericht den Mietvertrag als solchen nicht anerkennt, sondern das Verhältnis anders definiert.

    Ohne den Hintergrund eurer Absicht eines Mietvertrags zu kennen kann man also nur allgemein sagen: Es ist nicht erforderlich.

    Wenn es nur um eine Regelung geht, wie man sich die Kosten teilen möchte, dann kann man das schriftlich aufsetzen, aber das ist dann kein Mietvertrag, sondern eben nur ein Vertrag über die Kostenbeteligung.

  • Vielen Dank für deine Antwort!


    Der Hintergrund des Untermietvertrags ist folgender:

    Meine Freundin holt momentan ihr Abitur nach auf einem Weiterbildungskolleg (danach möchte sie studieren).

    Sie muss bald Schüler-Bafög beantragen und braucht deshalb einen Mietnachweis für das Amt für Ausbildungsförderung.

    Habe meinen Vermieter kontaktiert und er meinte, dass sie jetzt meine Untermieterin ist (sie ist in die Wohnung zugezogen) und ich demnach den Nachweis beim Amt erbringen kann, da sie dadurch quasi meine Mieterin ist.


    Jetzt möchten wir einen Untermietvertrag aufsetzen. Jedoch steht in jeglichen Vorlagen dafür, welche Räume zur ausschließlichen Nutzung des Untermieters sind. Wir bewohnen aber zusammen alle Räume und möchten auch nichts unwahres angeben.


    Deshalb frage ich mich, ob es möglich ist, in einem Untermietvertrag festzuhalten, dass beide Parteien alle Wohnräume gleichsam nutzen. Oder MUSS der Untermieter einen Raum zur alleinigen Nutzung laut Vertrag/Mietrecht haben?

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