Vielen Dank für deine Antwort!
Der Hintergrund des Untermietvertrags ist folgender:
Meine Freundin holt momentan ihr Abitur nach auf einem Weiterbildungskolleg (danach möchte sie studieren).
Sie muss bald Schüler-Bafög beantragen und braucht deshalb einen Mietnachweis für das Amt für Ausbildungsförderung.
Habe meinen Vermieter kontaktiert und er meinte, dass sie jetzt meine Untermieterin ist (sie ist in die Wohnung zugezogen) und ich demnach den Nachweis beim Amt erbringen kann, da sie dadurch quasi meine Mieterin ist.
Jetzt möchten wir einen Untermietvertrag aufsetzen. Jedoch steht in jeglichen Vorlagen dafür, welche Räume zur ausschließlichen Nutzung des Untermieters sind. Wir bewohnen aber zusammen alle Räume und möchten auch nichts unwahres angeben.
Deshalb frage ich mich, ob es möglich ist, in einem Untermietvertrag festzuhalten, dass beide Parteien alle Wohnräume gleichsam nutzen. Oder MUSS der Untermieter einen Raum zur alleinigen Nutzung laut Vertrag/Mietrecht haben?