Mietvertrag noch nicht unterschrieben

  • Hallo,

    ich habe derzeit folgendes Problem.

    Ich habe eine Wohnung gefunden in die ich gerne ab dem 01.06 einziehen würde.

    Der Mietvertrag lieg mir vor, wird allerdings noch ein wenig angepasst wegen ein paar Kleinigkeiten.

    Ich wollte eigentlich unterschreiben, da aber sich die Situation derzeit stetig verschlechtert Aufgrund Corona weiß ich nicht ob ich in eine solch teure Wohnung ziehen soll.


    Noch habe ich (zum Glück') den Mietvertrag allerdings nicht unterschrieben allerdings habe ich per Email geschribeben -->

    "

    ich bestätige wie unten beschrieben.

    Mietstart ist der 01.06.2020

    Fertigen Sie noch einen Mietvertrag an und lassen mir diesen zukommen ?""


    Der Mietvertrag wurde mir nun zugesendet nachdem ich schon geschrieben hatte das ich am 01.06 einziehen will.

    Dann habe ich noch nachfragt ob noch ein paar Sachen im Mietvertrag angepasst werden können.

    Dies wurde mich bestätigt und mir wurde gesagt das ich die neue Version nun bekomme …..


    Kann ich nach all dem sagen das ich nicht unterschreibe ???


    VIELEN DANK vorab

    ;(;(;(

  • Ich würde sagen es ist ein Mietvertrag zustande gekommen, unabhängig ob mündlich oder schriftlich vereinbart.

    Im Kaufmännischen spricht man dann von 2 übereinstimmenden Willenserklärungen.

    Ein Versuch wäre es wert, den Vermieter um Rücktritt von dem Mietvertrag zu bitten.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Hallo,

    grundsätzlich gilt in solchen Fällen die Umstände des Einzelfalles. Soll der schriftliche Mietvertrag eine Wirksamkeitsvoraussetzung darstellen, so wird dieser erst mit der Unterschrift gültig. Falls er nur Beweiszwecken dient, ist eine Unterschrift nicht notwendig.

    Bezüglich der offenen Punkte ist auf § 154 BGB hinzuweisen. Das bedeutet das sehr wohl ein Mietvertrag auch zur Stande kommen kann, soweit einzelne Punkte noch in Verhandlung sind. Wie jetzt genau die Mail da reinspielt und ob diese dazu geeignet ist die gesetzliche Vermutung zu widerlegen, ist dann eine Frage des Einzelfalles und kann nur geklärt werden, soweit man den gesamten Schriftverkehr kennt. Niemand von uns wird diese Frage hier abschließend klären können. Da geht es auch darum, wie gravierend die Punkte noch sind, je unbedeutender umso wahrscheinlicher ist ein Abschluss des Vertrages.

    Gruß

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