Hallo
Wir wurden wegen Eigenbedarf gekündigt. Ob das Ganze vor Gericht wirlich so durchgeht ist eine eigene Frage aber mich interessiert hier vorerst nur folgender Aspekt der Kündigungsfrist:
In Bayern besteht seit einiger Zeit eine Ausgangsbeschränkung, die das Verlassen der Wohnung nur in besonderen lebenswichtigen Situationen zuläßt. Nach meinem Wissen ist die Wohnungssuche hier kein zulässiger Grund (oder täusche ich mich da?)
Durch Corona wird also unsere nun notwendige Wohnungssuche derzeit stark behindert bzw. unmöglich und somit wir es zeitlich immer knapper.
Gibt es bereits Erfahrungen, ob sich da die Kündigungsfristen wegen dieses Problems um die Zeit der Ausgangsbeschränkungen verlängern?
Ist da evtl schon eine Gesetzliche Regelung in Arbeit die hier für Entlastung sorgt?
Schöne Grüße und schon mal Danke !