Verlängerung der Kündigungsfreist wegen Corona?!?

  • Hallo

    Wir wurden wegen Eigenbedarf gekündigt. Ob das Ganze vor Gericht wirlich so durchgeht ist eine eigene Frage aber mich interessiert hier vorerst nur folgender Aspekt der Kündigungsfrist:

    In Bayern besteht seit einiger Zeit eine Ausgangsbeschränkung, die das Verlassen der Wohnung nur in besonderen lebenswichtigen Situationen zuläßt. Nach meinem Wissen ist die Wohnungssuche hier kein zulässiger Grund (oder täusche ich mich da?)

    Durch Corona wird also unsere nun notwendige Wohnungssuche derzeit stark behindert bzw. unmöglich und somit wir es zeitlich immer knapper.

    Gibt es bereits Erfahrungen, ob sich da die Kündigungsfristen wegen dieses Problems um die Zeit der Ausgangsbeschränkungen verlängern?

    Ist da evtl schon eine Gesetzliche Regelung in Arbeit die hier für Entlastung sorgt?

    Schöne Grüße und schon mal Danke !

  • Ist den hier denn überhaupt kein schlauer Mensch in diesem Forum der etwas dazu sagen kann?

    Kann man alles in Google nachlesen.

    Ein Umzug kann durchgeführt werden unter Einbehaltung von Auflagen die abhängig vom Bundesland sind.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Das ist richtig .... und ich kenne diese Reglung auch bereits. Die Antwort geht aber m.E. leider total an meiner Frage vorbei. Es geht hier nicht um die Erlaubnis eines Umzug sondern im Grunde um die (Un-) Möglickeit einer Wohnungssuche in der Zeit der Coronakrise (zumindest wärend der Ausgangsbeschränkungen) und somit um die faktische Verkürzung der Dauer zur Suche einer neuen Wohnung.

  • die (Un-) Möglickeit einer Wohnungssuche in der Zeit der Coronakrise (zumindest wärend der Ausgangsbeschränkungen) und somit um die faktische Verkürzung der Dauer zur Suche einer neuen Wohnung.

    Da ist mir auch nichts bekannt, eventuell kann da der örtliche Mieterverein helfen?

    Aber wenn ich den Medien bei euch in Bayern vertrauen schenken darf, wird es ohnehin schwierig bzw. unmöglich sein, bezahlbaren Wohnraum in nahe Zukunft zu finden und das hat nichts mit Corona zu tun.

    Hast du die Eigenbedarfskündigung im Vorfeld auf Zulässigkeit geprüft?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Wie ich oben schon geschrieben habe ist die Zulässigkeit usw hier eben nicht das Thema sonder nur die Verlängerung der Kündigungsfrist wegen Corona - sonst gibt es hier ein volles Drucheinander.

    Den Mieterverein habe ich in der Sache auch schon angeschreiben und angeregt. dieser Frage mal im Interessse zahlreicher Mieter nachzugehen ... bisher habe ich da keine Antwort bekommen da man zumindest in meiner Stadt (angeblich aus Zeitmangel) grundsätzlich keine E-Mails beantwortet. Ich hoffe dennoch dass die Frage angekommen ist und ich irgendwann (vermutlich nur in einem angemeldeten Telefonat oder einem Termin) eine Antwort darauf bekomme... Wie soll man eine Wohung suchen wenn derartige Ausgangsbeschrenkungen herschen und sich vermutlich auch nur wenige Vermieter in dieser Zeit mit Neuvermietungen beschäftigen können.

  • Die Kündigungsfristen sind im Gesetz vorgeben und daran ändert sich auch nichts.

    Mir persönlich sind auch keine Änderungen in diesem Zusammenhang der gesetzlichen Lage bekannt.

    Nachteile sollten aber soweit trotzdem nicht entstehen. Da für einen Schadensersatzanspruch das Verschulden fehlen könnte. Aber da die Lage momentan für alle neu ist, sind die Antworten immer mit Unsicherheiten verbunden.

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