Ich habe eine Frage zu einer Kautionsrückzahlung.
In dem Fall gibt es zwei Hauptmieter, welche den Vertrag gemeinschaftlich gekündigt haben. Die Kündigung, sowie der Auszug funktionierte einwandfrei. Der Kautionsanspruch wurde von dem Vermieter bereits angenommen jedoch noch nicht ausbezahlt, weil die beiden Hauptmieter die Kaution nicht gemeinschaftlich zurückfordern.
Jetzt zur Frage:
Welche rechtlichen Schritte muss ein Hauptmieter einleiten, um an seine Kaution zu kommen, obwohl der andere Hauptmieter auf keine Kontaktversuche reagiert?
Kautionsrückzahlung. Zweiter Hauptmieter ist nicht erreichbar
-
guenther87 -
17. März 2020 um 15:40 -
Erledigt
-
-
-
Das müssen auch gar nicht beide Hauptmieter einfordern.
Es gibt hier zwei Vertragsparteien und nicht drei: Vermieter und Mieter. Als Mieter dürftet ihr in dem Fall eine GbR darstellen.
Theoretisch kannst Du die Kaution also auch allein einfordern.
-
Danke für die Antwort.
Der Vermieter stellt sich jedoch an dem Punkt quer, weil er die Kaution nur auszahlen möchte, wenn die beiden Hauptmieter gemeinschaftlich die Forderung auf Auszahlung stellen. Kein Mieter hat seinen Anspruch abgetreten und auch den anderen Mieter nicht beauftragt.
Laut Vermieter darf er das Geld nicht an nur einen Mieter auszahlen, weil es keine gemeinschaftliche Willenserklärung gibt. Dachte es gab ein OLG Urteil, welches die Sicht der Vermieter bestärkt hätte. -
darf er das Geld nicht an nur einen Mieter auszahlen, weil es keine gemeinschaftliche Willenserklärung gibt
Der eigentliche Haken an der Aussage des Vermieters besteht darin, dass der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution nicht erst dann besteht, wenn man als Mieter den Betrag zurück fordert. Vielmehr besteht der Anspruch kraft Gesetz, sobald das Sicherungsbedürfnis im Sinne des §551 BGB erloschen ist. Genau genommen muss der Vermieter also die Kaution von selbst zurück geben ganz ohne Aufforderung.
Sollte der Vermieter seiner Pflicht nicht nachkommen, bleibt nur, gerichtliche Hilfe für die Beitreibung der Forderung in Anspruch zu nehmen.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!