Danke für die Antwort.
Der Vermieter stellt sich jedoch an dem Punkt quer, weil er die Kaution nur auszahlen möchte, wenn die beiden Hauptmieter gemeinschaftlich die Forderung auf Auszahlung stellen. Kein Mieter hat seinen Anspruch abgetreten und auch den anderen Mieter nicht beauftragt.
Laut Vermieter darf er das Geld nicht an nur einen Mieter auszahlen, weil es keine gemeinschaftliche Willenserklärung gibt. Dachte es gab ein OLG Urteil, welches die Sicht der Vermieter bestärkt hätte.
Beiträge von guenther87
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