Räumung von Gegenständen

  • Hallo, ich bin neu hier und hoffe einen Rat zu bekommen.

    wir bewohnen seit 7 Monaten einen Neubau mit 40 WE. Nach und Nach ziehen Leute ein.

    Insgesamt bisher 12 WE sind belegt. Gestern erhielten wir eine Mitteilung im Briefkasten, vom Vermieter

    Verwalter.

    Er fordert die Räumung von Gegenständen aus dem Fahrradraum. Bis eben wußten wir gar nichts von einem Fahrradraum, da wir auch kein Fahrrad haben.

    Demzufolge sind dort keine Gegenstände von uns gelagert worden.

    Der Vermieter Verwalter hat zur Beseitigung der Gegenstände eine Frist gesetzt. Wird diese nicht zur Räumung genutzt stellt der Vermieter Verwalter die Kosten der Räumung

    Allen Mietern in Rechnung. Wie kann man sich wehren? Und darf der Vermieter das so machen?

  • Hallo,

    ich habe deine Nachfrage in dieses erste Thema verschoben.

    Es ist nicht hilfreich, ein neues Thema zu eröffnen, nur weil noch keine Antwort kam. Das beschleunigt es nicht. Bitte hab etwas Geduld.

  • Hallo,

    entschuldige das dein Thema untergegangen ist!

    Eine Umlage auf alle Mietern erscheint sehr zweifelhaft. Da dies ein Verschulden voraussetzt welches von jedem Mieter nachgewiesen werden muss. Als Betriebskosten dürfte das auch nicht umgelegt werden können, da es nicht wiederkehrend ist.

    Gruß

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